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Horst Mahler, ehemaliger NPD-Anwalt, wartet auf den Beginn seines Prozess wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust.

© dpa/Fabian Sommer

Update

Prozess in Potsdam: Staatsanwaltschaft fordert für Horst Mahler vier Jahre und acht Monate Haft

In elf Schriften soll der ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler zu Hass aufgestachelt und den Holocaust geleugnet haben. Im Prozess fordert die Staatsanwaltschaft eine lange Haft.

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In einem weiteren Prozess gegen den ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler hat die Staatsanwaltschaft 4 Jahre und 8 Monate Haft für den 87-Jährigen gefordert. Mahler habe sich der Aufstachelung zum Hass und der Leugnung des Holocaust schuldig gemacht und die nationalsozialistische Willkürherrschaft gerechtfertigt, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Potsdamer Landgericht.

Von der beantragten Gesamtstrafe sollen 4 Monate bereits als verbüßt gelten, so der Staatsanwalt. Mahler wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts verurteilt.

Mahler habe das Verfassen von strafwürdigen Schriften im Prozess zwar eingeräumt, erklärte der Staatsanwalt. Dieses Geständnis sei aber nicht von Reue geprägt gewesen - vielmehr habe Mahler die Hauptverhandlung als Podium genutzt und seine Thesen verteidigt. Damit habe sich der 87-Jährige uneinsichtig und verblendet gezeigt.

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Verteidiger Jan Dollwetzel forderte hingegen Freispruch für seinen Mandanten. Mahler habe seine grundlegende Schrift, die er während seiner Haft im Jahr 2013 in der Justizvollzugsanstalt Cottbus verfasst habe, von der Anstaltsleitung prüfen lassen, die keine Bedenken erhoben habe. Daher sei sich sein Mandant nicht bewusst gewesen, dass er sich strafbar mache, sagte Dollwetzel. Zudem seien die Äußerungen Mahlers durch die Religionsfreiheit gedeckt. Zu der Schrift aus dem Jahr 2013 beantragte der Staatsanwalt allerdings Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung.

Dollwetzel kritisierte die Strafforderung der Staatsanwaltschaft als ein „verstecktes lebenslang“. Denn es sei keineswegs sicher, dass sein schwer kranker Mandant das Ende der Haft noch erleben würde, meinte der Verteidiger. 

Mahler betonte in seinem letzten Wort, er habe nicht zur Vernichtung der Juden, sondern zur Vernichtung des Judentums aufgerufen. Weil sich der 87-Jährige noch umfangreich äußern will, hat die Kammer bis zum Urteil noch fünf Verhandlungstage bis zum 16. März angesetzt.

Die Anklage wirft Mahler rechtswidrige Äußerungen in insgesamt elf Schriften vor, die er zwischen 2013 und 2017 teils aus der damals verbüßten Haft heraus über das Internet und Mails verbreitet haben soll. Darin beschwört er einen angeblichen Kampf des „deutschen Volksgeistes“ gegen das Judentum, das auf Weltherrschaft ausgerichtet sei. Mahler hatte im Prozess eingeräumt, die Schriften verfasst zu haben und diese auch verteidigt.

Der 87-Jährige war bereits mehrfach wegen Holocaust-Leugnung verurteilt worden und hatte seine Freiheitsstrafen von 2009 bis Oktober 2020 mit einer Haftunterbrechung in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel abgesessen. 2015 war Mahlers Haft wegen seiner schweren Erkrankung unterbrochen worden. Als er die Strafe im April 2017 wieder antreten sollte, floh der damals 81-Jährige nach Ungarn und bat dort vergeblich um politisches Asyl. Nach seiner Auslieferung im Sommer 2017 musste Mahler seine Reststrafe absitzen. (dpa)

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