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AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt (r) im Landtag. Im Hintergrund Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg.

© dpa / Soeren Stache

AfD-Niederlage am Verfassungsgericht: Brandenburgs Regierungschef Woidke und Nonnemacher müssen nicht in den Zeugenstand

Die parlamentarischen Minderheitenrechte der AfD im Landtag wurden nicht verletzt. Das urteilte jetzt das höchste Gericht.

Die AfD im Brandenburger Landtag ist erneut mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht krachend gescheitert. Das oberste Gericht des Landes schmetterte eine Klage von AfD-Fraktionschef Christoph Berndt und zwei weiteren AfD-Abgeordneten sowie der Fraktion als Organ ab, die gerichtlich unter anderem eine erneute Zeugenvernehmung von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) im Corona-Untersuchungsausschuss des Landtages erzwingen wollten.

Nach dem dieser Zeitung vorliegenden Urteil vom 26. April sieht das Verfassungsgericht keinerlei Ansätze für eine Verletzung von parlamentarischen Minderheitenrechten, die die AfD wegen der Ablehnung von insgesamt sieben Beweisanträgen durch die Mehrheit im Untersuchungsausschuss reklamiert hatte. In keinem Punkt hatte die AfD Erfolg. „Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar“, heißt es in dem 55-Seiten-Papier.

Erster Corona-Untersuchungsausschuss vor Ende

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, SPD-Fraktionschef Daniel Keller, erklärte zum Ausgang des Verfahrens gegenüber dieser Zeitung: „Ich werde nun zügig zur Sitzung einladen, um den Abschlussbericht zu diskutieren und zu beschließen, um damit den Corona-Untersuchungsausschuss regulär zu beenden.“ Am Ende würden die Ergebnisse im Plenum des Landtages vorgestellt und abschließend diskutiert.

Das Verfahren betrifft den ersten Corona-Untersuchungsausschuss des Landtages (UA 1). Inzwischen hat die AfD bereits einen weiteren, außerdem einen zum BER und einen zum RBB einsetzen lassen. Vier Untersuchungsausschüsse in einer Legislaturperiode – mit Kosten in Millionenhöhe – gab es in Brandenburg seit 1990 noch nie.

AfD begründete Klage nicht oder lückenhaft

Offenbar war die AfD-Klage auch handwerklich schlecht vorbereitet. Einige Anträge hat das Verfassungsgericht laut Pressemitteilung „als unzulässig verworfen, weil es an einer ausreichenden Begründung im Organstreitverfahren fehle.“ Das zeigte sich etwa im Versuch, Woidke und Nonnemacher erneut in den Zeugenstand zu holen. Die Gesundheitsministerin wollte die AfD zur „Teststrategie“ ins Kreuzverhör nehmen, Woidke zu seinen Entscheidungsgrundlagen vor den verhängten Einschränkungen während der Pandemie.

Sowohl der Regierungschef als auch die Gesundheitsministerin waren jedoch im Untersuchungsausschuss vorher bereits vernommen worden. Die AfD konnte nach dem Urteil nicht „ansatzweise“ darlegen, welche konkreten Erkenntnisgewinne durch eine neue Befragung zu erwarten wären, warum dies notwendig sein soll.

„Mit diesem Vortrag zeigen die Antragsteller nicht in der gebotenen Begründungstiefe auf, welche Widersprüche durch eine erneute Zeugenbefragung aufgeklärt werden sollen“, heißt es etwa. Der Kläger habe sich „in tatsächlicher Hinsicht nicht in der gebotenen Begründungstiefe mit den bei der Zeugenbefragung am 23. April 2021 gewonnenen Beweisergebnissen zu der ersten Beweisfrage auseinandergesetzt, insbesondere auch nicht mit Aussagen des Zeugen Dr. Woidke zu „Abwägungsprozessen“ hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen.“

Ähnliches gilt für den Versuch, Nonnemacher in den Zeugenstand zu klagen. „Die Antragsteller lassen einen substantiierten Vortrag vermissen, inwieweit ihr Beweisbegehren auf der Grundlage der bisherigen Beweisergebnisse für eine weitere Sachaufklärung geeignet sein könnte.“

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