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Björn Höcke (r.), Vorsitzender der Thüringer AfD, kommt mit seinem Anwalt Ralf Hornemann zur Fortsetzung seines Prozesses vor dem Landgericht Halle.

© dpa/Jens Schlueter

Update

Zweiter Prozesstag gegen Höcke: Gericht stellt maximal Geldstrafe in Aussicht

Björn Höcke sagte aus, er habe unwissentlich eine SA-Parole verwendet. Am Dienstag gab das Gericht bekannt, dass maximal eine Geldstrafe droht, sollte der AfD-Politiker schuldig gesprochen werden.

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Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen eines verbotenen Nazi-Spruchs erwartet den Angeklagten im Fall einer Verurteilung voraussichtlich maximal eine Geldstrafe. Das Gericht habe am Dienstag eine Erklärung abgegeben, dass nach derzeitigem Stand nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit auch nicht mit einer Aberkennung der Amtsfähigkeit Höckes zu rechnen sei, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch nach Ende des zweiten Verhandlungstages.

Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, in einer Rede wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben.

Der Strafrahmen für den angeklagten Fall sehe eine Geldstrafe bis drei Jahren Freiheitsstrafe vor. Falls der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden würde, könnte das Gericht als Nebenfolge aussprechen, dass dem Angeklagten die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen wird und auch die Amtsfähigkeit. Höcke will bei der Landtagswahl in Thüringen im September als Spitzenkandidat der AfD antreten.

AfD-Politiker Björn Höcke hat im Prozess seine Unschuld beteuert. „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“, sagte Thüringens AfD-Chef am Dienstag während des zweiten Hauptverhandlungstages.

Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, in einer Rede wissentlich eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Der Prozess gegen den 52-Jährigen war am vergangenen Donnerstag eröffnet worden.

Laut Anklage soll Höcke bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg im sachsen-anhaltischen Saalekreis im Mai 2021 „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben.

Grünen-Politiker Sebastian Striegel hatte daraufhin Anzeige gegen Höcke erstattet und auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verwiesen, demzufolge das Verwenden der Formulierung „Alles für Deutschland“ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist.

In seiner Einlassung beschrieb sich Höcke als einen „rechtstreuen Bürger“. Der 52-Jährige hat in der Vergangenheit auch als Geschichtslehrer gearbeitet.

In den Gerichtssaal hatte Höcke am Dienstag Bücher mitgebracht, mit denen er eigenen Angaben zufolge unterrichtet wurde und unterrichtet hat. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben muss, so seine Auffassung.

Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Für den Prozess in Halle sind derzeit vier Termine bis Mitte Mai geplant. (dpa)

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