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Björn Höcke (AfD), Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, spricht während der Landespressekonferenz vor Journalisten.

© dpa/Martin Schutt

Höckes rechte Reden vor Gericht: „Alles für Deutschland“ könnte zu viel gewesen sein

Heute startet der Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht Halle wegen eines NS-Slogans. Der Ex-Geschichtslehrer gibt sich kenntnislos.

Vor dem Landgericht Halle beginnt an diesem Donnerstag der Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in einer Wahlkampfrede ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet zu haben.

So soll er Ende Mai 2021 in Merseburg einen Vortrag mit der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet und dabei gewusst haben, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP gehandelt habe.

Die 5. große Strafkammer hatte das Verfahren zunächst vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet, auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft ging es dann aber wegen des öffentlichen Interesses an dem Fall doch vor das Landgericht. Hinzu kam zunächst eine weitere Anklage wegen desselben Delikts, die ursprünglich mitverhandelt werden sollte:

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Höcke soll als Redner auf einer Veranstaltung der Partei AfD in Gera im Dezember 2023 wiederum die Parole „Alles für Deutschland“ in Kenntnis des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um dessen Strafbarkeit verwendet haben. Höcke habe den ersten Teil der Parole „Alles für“ selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert, den zweiten Teil der Parole „Deutschland“ zu rufen.

Ob Björn Höcke verurteilt wird, ist offen

Dieser Teil des Verfahrens war aber vom Gericht wieder kurzfristig abgetrennt worden. Grund: Höcke hatte weitere Verteidiger in sein Team geholt, die sich nun erst in die Akten einarbeiten müssen. Daher stand für Donnerstag zunächst nur der erste Teil der Anklage auf dem Programm.

Für den Prozess sind Termine bis Mitte Mai angesetzt. Ob Höcke verurteilt wird, ist offen, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Dass die Parole „Alles für Deutschland“ in öffentlichen Reden grundsätzlich strafbar sei, hat das Oberlandesgericht Hamm schon 2006 bestätigt.

Als strafbar werden auch verschiedene andere NS-Parolen angesehen, etwa die SS-Losung „Meine Ehre heißt Treue“ oder der NSDAP-Slogan „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“. Für die juristische Einordnung kommt es aber immer auf den Kontext und die handelnden Personen an.

Höcke erklärt, er habe nicht gewusst, dass „Alles für Deutschland“ eine SA-Parole sei. Es handele sich um einen „Allerweltsspruch“, meint er. Zugleich beklagt der Politiker Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch die Strafvorschriften, derentwegen er jetzt vor Gericht muss. Dies alles erweckt den Eindruck, dass der frühere Geschichtslehrer möglicherweise durchaus um historische Hintergründe seiner Rhetorik besser Bescheid weiß, als er nach außen vorgibt.

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