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Nutzhanf-Pflanzen der Sorte Futura 75.

© dpa/Sebastian Gollnow

„Völlig untauglich und hochgradig gefährlich“: Union fordert von Ampel-Abgeordneten Veto gegen Cannabis-Gesetz

Das Vorhaben ist hochumstritten. Vor der Bundestagsabstimmung am Freitag erneuern Union und Richterbund ihre Kritik. Derweil erwarten Cannabis Social Clubs einen Neugründungsboom.

Kurz vor der Bundestagsabstimmung über die umstrittene teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat die Union die Abgeordneten der Ampel-Koalition aufgefordert, gegen das Vorhaben zu votieren. Auch der Richterbund macht Stimmung gegen die Pläne und warnt vor einer Überlastung der Justiz.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), sagte der „Rheinischen Post“: „Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen der Ampel: Stimmen Sie am Freitag gegen dieses Gesetz. Stoppen Sie dieses verantwortungslose Projekt.“

Sorge sagte, die Koalitionäre müssten auf die Warnungen der eigenen Fachpolitiker hören. Die aktuelle Situation sei zwar problematisch.

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„Ein völlig untaugliches und hochgradig gefährliches Gesetz kann aber nicht die Antwort sein.“ Für einen neuen Anlauf, der die Kritik der etablierten Experten aufgreife, stünde die Union aber bereit.

Derweil warnte der Deutsche Richterbund vor einer massiven Überlastung der Justiz durch die im Gesetz vorgesehene Amnestie-Regelung.

„Die Justiz rechnet bundesweit mit mehr als 100.000 Akten, die im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen sind“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Für die Staatsanwaltschaften bedeute das Cannabisgesetz konkret, „dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären“, sagte Rebehn.

Cannabis-Gesetz: Kritik von Kriminalbeamten – und aus der SPD

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) forderte einen Stopp der Ampel-Pläne zur Teil-Legalisierung von Cannabis gefordert. „Dieses Gesetz muss gestoppt werden“, sagte der BDK-Vorsitzende Dirk Peglow den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Bei dem Gesetz handele es sich um „ein Regelungsmonster, das kaum in der Praxis umzusetzen sein wird und auch die Ziele nicht erreichen wird, die es erreichen soll“. Der Kleinhandel werde durch die Pläne „im Prinzip legalisiert“, sagte Peglow.

Dealer könnten bis zu 25 Gramm bei sich tragen und es sei nicht möglich, dass die Polizei „unterscheiden kann zwischen legal angebautem Cannabis und illegalem“. Der Schwarzmarkt werde so nicht eingedämmt, sondern eher gefördert.

Zuvor war auch aus der mitregierenden SPD scharfe Kritik an dem Vorhaben ihres Gesundheitsministers Karls Lauterbach laut geworden. Mehrere Abgeordnete hatten angekündigt, gegen den Gesetzentwurf stimmen zu wollen.

Die SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann und Sebastian Fiedler wandten sich am Montagnachmittag in einem Brandbrief an ihre Fraktion. Darin äußern sie die Befürchtung, dass „wichtige Ziele einer modernen Drogenpolitik“ nicht erreicht würden.

Cannabis Social Clubs rechnen mit Hunderten Neugründungen

Der Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) rechnet nach einer Cannabis-Legalisierung mit einem wahren Boom neuer Clubs.

„Ich gehe davon aus, dass wir binnen Jahresfrist in Deutschland 3000 oder sogar 4000 Clubs haben werden“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Steffen Geyer, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Derzeit gebe es bereits rund 300 bis 350 Gruppen, die in der Gründungsphase für einen Club seien oder jetzt nur noch darauf warteten, dass das Gesetz endlich in Kraft trete.

Die Clubs sind als nicht kommerzielle Vereine zu organisieren und brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt. In ihnen bauen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich an.

Zudem geben die Mitglieder die Ware untereinander zum Eigenkonsum ab - pro Tag höchstens 25 Gramm Cannabis je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm.

Die Bundesregierung geht in ihrem Gesetzentwurf davon aus, dass es im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten 1000 Anbauvereinigungen geben werde und in den Folgejahren jeweils ein Plus von 500 dieser Vereine. Diese Schätzung wurde auch von den Bundesländern als zu niedrig bezeichnet. (dpa, AFP)

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