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Eingangsbereich zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

© dpa/Uli Deck

Ursprünglicher Vorwurf der sexuellen Nötigung : Freispruch für Baden-Württembergs ranghöchsten Polizisten ist rechtskräftig

Die sogenannte Polizeiaffäre hatte bundesweit viel Aufmerksamkeit erregt. Nun hat der BGH das letzte Wort in dem Fall gesprochen. Der Polizeiinspekteur ist bereits seit Längerem vom Dienst freigestellt.

Der Freispruch für Baden-Württembergs Polizeiinspekteur Andreas R. vom Vorwurf der sexuellen Nötigung ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mit.

Die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts eingelegte Revision wurde verworfen, Rechtsfehler sah der BGH nicht.

Der ranghöchste Polizist Baden-Württembergs war Mitte Juli vergangenen Jahres vom Landgericht freigesprochen worden. Ihm war zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben.

Das Landgericht kam aber zu dem Schluss, dass der Vorfall „nicht aufklärbar“ sei. Es sprach R. aus Mangel an Beweisen frei. Daraufhin wandten sich die Staatsanwaltschaft und die Polizistin an den BGH. Ihre Revisionen hatten aber nun keinen Erfolg. 

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„Wir sind erleichtert, aber wir sind nicht sonderlich überrascht“, sagte seine Verteidigerin Ricarda Lang. „Wir hoffen, dass jetzt Rechtsfrieden eintritt.“

Beamtenrechtliches Disziplinarverfahren läuft noch

Die sogenannte Polizeiaffäre löste großes Aufsehen im Land aus. Der Polizeiinspekteur ist bereits seit Längerem vom Dienst freigestellt.

Als Konsequenz aus dem Strafprozess entschied die Landesregierung im Juli, das Amt ganz abzuschaffen. Die Position an der Polizeispitze werde im Rahmen einer Aufgabenumstrukturierung gestrichen, teilte sie mit.

Zudem werde eine Stabsstelle für Führungs- und Wertekultur geschaffen, welche die Beförderungspraxis in Polizei und Innenverwaltung untersucht.

Im baden-württembergischen Landtag in Stuttgart befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit der Affäre und der Frage, ob bei der Beförderung von R. zum ranghöchsten Landespolizisten alles korrekt zuging. Gegen R. wird zudem ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren geführt.

Nach dem Urteil von Stuttgart hatte das Landesinnenministerium erklärt, dass es ruhen solle, bis alle bei der Justiz anhängigen Verfahren abgeschlossen seien. (AFP, dpa)

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