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Bereits seit 2016 steht jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen unter Strafe. 2020 kamen Missbrauch und Kinderpornografie dazu.

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Verschärfung des Sexualstrafrechts: „Die Gesetzgebung versucht, die Richter an die Kette zu legen“

Vor zwei Jahren verschärfte der Bundestag das Sexualstrafrecht. Anwalt Ursus Koerner von Gustorf spricht im Interview über absurde Folgen und jugendliche Täter.

Sie sind Fachanwalt für Strafrecht und arbeiten seit vielen Jahren fast ausschließlich im Sexualstrafrecht. Was hat sich im Laufe der Zeit verändert? 
Besonders einschneidend haben sich auf meine Arbeit die Strafverschärfungen im Sexualstrafrecht ausgewirkt. Seit 2016 fällt jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen eines Dritten unter Strafe. Damit wurde der #Metoo-Debatte Rechnung getragen und der Grundsatz „Nein heißt nein“ ins Strafgesetzbuch aufgenommen. 2020 gab es dann auch eine Verschärfung für sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie. 

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