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Der Ökonom Wido Geis-Thöne nahm demnach für seine Berechnungen für das IW an, dass 73 Prozent der Eltern eine Betreuung ihrer Kinder am Nachmittag wünschen.

© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Sören Stache

Studie sieht Lücke von 700.000 bis 2030: Ganztagsplätze für Grundschulkinder reichen offenbar nicht aus

Einer Studie zufolge wird die Umsetzung des Rechtsanspruches schwierig. Allerdings ist die Lage in den Bundesländern unterschiedlich.

Für alle Kinder, die ab Sommer 2026 eingeschult werden, gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Nachmittagsbetreuung in der Grundschule. Doch voraussichtlich werden dafür nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Das geht aus einem bisher unver­öffentlichten Kurzbericht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Demnach fehlen bis zum Schuljahr 2029/2030 in Deutschland noch 700.000 Plätze.

Der Ökonom Wido Geis-Thöne nahm demnach für seine Berechnungen für das IW an, dass 73 Prozent der Eltern eine Betreuung ihrer Kinder am Nachmittag wünschen. Diesen Bedarf hatte das Bundesfamilienministerium für das Jahr 2022 ermittelt.

Allerdings, so schreibt der Forscher dem Bericht zufolge, sei die Lage in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Während in Hamburg 99 Prozent der Eltern ihre Kinder in eine Ganztagsbetreuung schicken möchten, liege der Anteil im angrenzenden Schleswig-Holstein nur bei 57 Prozent.

Regionale Unterschiede in Ganztagsbetreuung bei Qualität und Kosten

Ursache dafür, glaubt Geis-Thöne, seien die regional unterschiedliche Qualität der Angebote und die Kosten. Hamburg erhebt für seine Ganztagsplätze bislang keine Gebühren.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 war im September 2021 beschlossen worden. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden, so das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ).

Ab August 2026 sollen demnach zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal vier Wochen – auch in den Ferien gelten. Hier könnten die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln, wie das BMFSFJ auf seiner Homepage schreibt. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werde der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden könne der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.

Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstütze der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur, so das BMFSFJ. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. (lem)

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