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Ein KSK-Soldat im Einsatz

© dpa/Marijan Murat

Update

Strafvereitelung in Munitionsaffäre: Ex-KSK-Kommandeur verteidigt seine Entscheidung vor Gericht

Nachdem KSK-Soldaten Munition im Wert von 28.000 Euro gestohlen hatten, erlaubte ihnen ein Brigadegeneral, sie anonym zurückzugeben. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantworten.

| Update:

Der frühere Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK), Brigadegeneral Markus Kreitmayr, hat sich vor dem Landgericht Tübingen umfassend zu einer Munitionsaffäre bei der Elitetruppe geäußert. Er stehe zu seiner Entscheidung, dass er die Fehlbestände im Munitionslager zunächst habe aufklären wollen und nicht gleich gemeldet habe, sagte der 55-Jährige am Freitag zu Prozessbeginn. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er sich disziplinarrechtlich in einem Graubereich befinde.

Der frühere KSK-Kommandeur muss sich wegen unterlassener Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes verteidigen. Der Vorwurf ist laut Staatsanwaltschaft vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

Hintergrund ist laut Staatsanwaltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw westlich von Stuttgart entdeckt worden waren. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28.000 Euro betragen. Tausende Schuss fehlten demnach.

Der Inventurbericht sei dem Brigadegeneral bekannt gewesen. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben könnten. Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden. Letztlich sei mehr Munition abgegeben worden, als gefehlt hatte.

Kreitmayr erklärte vor Gericht, dass er mit der Erlaubnis einer anonymen Rückgabe habe verhindern wollen, dass die Munition in falsche Hände gerate. Anhaltspunkte für eine Straftat habe er nicht gehabt. Bei entsprechenden Hinweisen hätte er anders gehandelt, sagte Kreitmayr. Er sei von einer Fehllagerung der Munition oder Fehlern bei der Inventur in der Vergangenheit ausgegangen. Die Verwaltung der Munition sei zu dem Zeitpunkt schlampig gewesen.

Die Staatsanwaltschaft ist dagegen überzeugt, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Eine eindeutige Erklärung für den Fehlbestand sei bis heute nicht ermittelt, sagte der Staatsanwalt.

Kreitmayrs Rechtsanwälte, Christian Mensching und Bernd Müssig, hatten dazu erklärt: „Die gegen Herrn General Kreitmayr in der Anklage erhobenen Vorwürfe sind tatsächlich und rechtlich unbegründet; die Verteidigung geht davon aus, dass die Anklage vor dem Gericht keinen Bestand haben wird.“ Die Anklage sei rechtlich nicht tragfähig. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig.

Für den Prozess sind bis Ende Februar vier Verhandlungstermine angesetzt. Kreitmayr war von Juni 2018 bis August 2021 Kommandeur des KSK. (dpa)

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