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Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in der Außenaufstellung.

© dpa/Moritz Frankenberg

Regierung soll antworten: Unionsfraktion hat noch 90 offene Fragen beim Heizungsgesetz

Mieterschutz, staatliche Förderung, Handwerker – die Union hat noch viele Fragen zum Heizungsgesetz. Der CDU-Abgeordnete Heilmann hält das Gesetz für nicht ausgereift.

Neue Runde um das Heizungsgesetz: Die Unionsfraktion sieht noch 90 offene Fragen und will diese nun von der Bundesregierung beantwortet wissen.

In einer Anfrage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht es zum Beispiel um Fragen zur staatlichen Förderung, um Mieterschutz, um verfügbare Handwerker, um das weitere parlamentarische Verfahren und darum, ob die Bundesregierung noch Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf sieht. Daneben gibt es zahlreiche Detailfragen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann sagte der dpa, das Gebäudeenergiegesetz sei nicht ausgereift und bräuchte dringend mindestens Klarstellungen.

„Eine grundsätzliche Überarbeitung der Heizungspläne wäre richtig. Leider mauert die Ampel. Besonders schlimm für den notwendigen Umbau der Heizungen in Deutschland ist das Förder-Desaster der Bundesregierung. Es sieht nach weiteren Kürzungen aus, aber die Regierung bleibt weiterhin undeutlich.“

Heizungsgesetz sollte schon Anfang Juli beschlossen werden

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - sollte eigentlich Anfang Juli und damit vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP lange Konflikte gegeben. Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen. Das Gesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht aber stoppte eine Verabschiedung vor der Sommerpause. Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt.

Die Ampel-Koalition will das Gesetz nun nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag entschieden. Die Union fragt nun zum Zeitplan, welche Form und welchen Umfang der parlamentarischen Beratung die Bundesregierung für mindestens erforderlich halte. Die Spitzen der Regierungsfraktionen hatten erklärt, es solle keine inhaltlichen Änderungen am Gesetzentwurf mehr geben.

Einen umfassenden Fragenkatalog zum GEG hatte im Mai die FDP gestellt, und zwar ans Wirtschaftsministerium. Dabei ging es um 77 Fragen. (dpa)

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