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Eine Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens.

© dpa/Friso Gentsch

Update

Razzia in mehreren Bundesländern – auch in Berlin: Sieben mutmaßliche IS-Unterstützer festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Unterstützer der Terrororganisation IS festnehmen lassen. Die Gruppe soll eine zentrale Rolle in einem Finanzierungsnetzwerk gespielt haben.

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Weil sie Spendengelder für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gesammelt haben sollen, hat die Bundesanwaltschaft sieben mutmaßliche Unterstützer festnehmen lassen. Auch in Berlin stehen neun Männer im Alter von 21 bis 42 Jahren im Verdacht, die Organisation unterstützt zu haben.

Ihre Wohnungen wurden am Mittwochmorgen durchsucht, wie die Berliner Staatsanwaltschaft mitteilte. Dabei seien Geld, Unterlagen im Zusammenhang mit den Zahlungen sowie Handys und andere Datenträger gefunden worden. Es gab keine Festnahmen. Bei den Berliner Beschuldigten gehe es eher um kleine Spendenbeträge, erklärte ein Sprecher der Berliner Behörde.

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Die Männer stehen nach den Angaben dem gewaltsamen Dschihad und der IS-Ideologie nahe. Einige gehörten nach den Angaben der 2021 verbotenen Vereinigung „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ an. Von der Innensenatsverwaltung hieß es damals, es handele sich um eine „junge und sehr radikale“ dschihad-salafistische Vereinigung, deren Vorbild der 2017 verbotene Moscheeverein „Fussilet 33“ gewesen sei.

Rund 100 Polizisten bei Durchsuchungen in Berlin

An den Durchsuchungen in der Hauptstadt waren laut Behörden etwa 100 Polizistinnen und Polizisten beteiligt. Die Aktion geht auf Ermittlungen der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zurück. Die Behörde hat am Mittwoch sieben mutmaßliche Unterstützer festnehmen lassen.

Es gab Durchsuchungen in zehn Bundesländern, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Mehr als 1000 Kräfte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter der betroffenen Länder sowie der Polizei seien bei der großangelegten Razzia im Einsatz gewesen. Insgesamt wurden demnach mehr als 100 Objekte durchsucht.

Die oberste Anklagebehörde Deutschlands wirft den Beschuldigten – überwiegend deutscher, aber auch kosovarischer, marokkanischer und türkischer Staatsangehörigkeit – in erster Linie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor. Weiteren Beschuldigten werfen die Ermittler Geldzahlungen an das Finanzierungsnetzwerk zugunsten des IS vor.

Seit 2020 hätten zwei Anhängerinnen des IS von Syrien aus über den Online-Dienst Telegram für Geldzahlungen geworben, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. „In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten.“ Das gesammelte Geld sei an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelsleute transferiert worden – insgesamt mindestens 65.000 Euro.

Die Zahlungen dienten den Angaben zufolge dazu, den IS zu stärken. Seit Anfang Januar 2014 können gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden.

Das Innenministerium erließ ferner am 12. September 2014 ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland. Dieses umfasst unter anderem jegliche Beteiligung in sozialen Medien und Demonstrationen zugunsten des IS und jede Art von Unterstützungshandlung wie das Einwerben von Geld und Material sowie das Anwerben von Kämpfern. Diese Handlungen sind seither strafbar. (dpa)

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