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Rainer Schlegel

© Imago/Becker & Bredel

„Nur noch für Schüler und Studenten“: Oberster Sozialrichter will Minijobs streichen

Viele Menschen in Deutschland verdienen sich mit Minijobs etwas dazu. Der Präsident das Bundessozialgerichts hält sie aber aus mehreren Gründen für ungerecht.

Geringfügige Beschäftigungen, sogenannte Minijobs, gehören aus Sicht des Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, nicht mehr in den modernen Sozialstaat. „Man sollte sie abschaffen oder nur noch für Schüler und Studenten zulassen“, sagte der Jurist im Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstag). „Eine solche Reform würde die Sozialkassen entlasten und dem Arbeitsmarkt guttun.“

So bestehe für Minijobber weiterhin die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dadurch sind deren monatliche Abzüge deutlich geringer. Deswegen seien Minijobs zwar beliebt, allerdings erhielten Menschen, die ihr Leben lang geringfügig beschäftigt sind, daraus aus keine auskömmliche Rente, mahnte Schlegel.

„Das ist widersprüchlich.“ Geringfügige Beschäftigung werde so spätestens in der Alterssicherung sozial ungerecht, „weil sie der Allgemeinheit Kosten aufbürdet“, erklärte der Richter.

Wenn man etwas für Kinder tun will, dann bitte, indem man die Bildungsinfrastruktur stärkt.

Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts

Schlegel plädierte zudem dafür Leistungsminderungen beim Bürgergeld konsequenter durchzusetzen. „Für die Mitarbeiter der Jobcenter sind Sanktionen unbequem. Aber es ist falsch, keinen Gebrauch von den gesetzlichen Möglichkeiten bei Verstößen zu machen. Das schadet der Akzeptanz des Bürgergeldes und insgesamt des Sozialstaates“, warnte der Jurist.

Zwar werde dadurch der Sozialhaushalt nicht wesentlich entlastet. „Aber der Umgang mit dieser Gruppe ist ganz entscheidend dafür, ob das Gesamtsystem von der breiten Bevölkerung akzeptiert wird.“

Kritik übte Schlegel an der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Kindergrundsicherung. Diese kompliziere die bestehenden Verfahren und sei „ein untauglicher Ansatz“, so der Sozialgerichtspräsident. „Nichts für Familien wird einfacher, aber für die Umsetzung der Kindergrundsicherung wird ein enormer Aufwuchs an Personal nötig sein.“

Zudem sind höhere Geldleistungen aus seiner Sicht nicht der richtige Weg, um die Schwierigkeiten für Familien zu lösen, erklärte der Richter. „Wenn man etwas für Kinder tun will, dann bitte, indem man die Bildungsinfrastruktur stärkt.“ (KNA)

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