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US-Whistleblower Edward Snowden

© dpa/ Armando Franca

Nach Klage der EU-Kommission: Bundesregierung wagt neuen Anlauf für Schutz von Whistleblowern

Die EU-Kommission verklagt Deutschland, da es Hinweisgeber nicht gut genug schützt. Das Bundesjustizministerium möchte nun schnellstmöglich ein neues Gesetz verabschieden.

Die Bundesregierung hofft auf eine rasche Lösung im Streit um das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte am Montag in Berlin, man habe Interesse daran, dass das Vorhaben möglichst schnell weitergehe. Derzeit gebe es Gespräche über das weitere Vorgehen.

Das Gesetz soll Hinweisgeber im beruflichen Umfeld vor Repressalien schützen, wenn sie Korruption, Betrügereien oder andere Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Der Bundesrat hatte dem Regelwerk aber am 10. Februar die Zustimmung verweigert. Vor allem die unionsregierten Ländern haben Vorbehalte.

Unter anderem kritisieren sie, dass Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten Stellen einrichten müssten, an die sich Hinweisgeber wenden können. Die Regierung könnte nun den Vermittlungsausschuss anrufen oder das Gesetz so umschreiben, dass die Zustimmung des Bundesrates nicht mehr erforderlich ist. Der Ministeriumssprecher äußerte sich nicht dazu, welcher dieser beiden Wege erwogen wird.

Mit dem Gesetz soll eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Dies hätte eigentlich schon bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen. Die Europäische Kommission verklagt Deutschland und sieben weitere Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof, weil die Richtlinie bisher nicht vollständig umgesetzt wurde. (epd/Tsp)

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