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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 8. Juli 2022.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Maskenpflicht, Impfungen, Isolationspflicht: Diese Corona-Regeln werden für den Herbst diskutiert

Aktuell werden die Corona-Maßnahmen für das neue Infektionsschutzgesetz diskutiert. Um welche Streitpunkte geht es?

Das derzeit gültige Bundesinfektionsschutzgesetz läuft am 23. September aus. Bereits jetzt werden die Eckpunkte für ein neues Infektionsschutzgesetz diskutiert und auf den Weg gebracht.

Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA) verriet, gebe es aktuell bereits vertrauliche Verhandlungen – so etwa mit dem Justizministerium unter der Führung des FDP-Politikers Marco Buschmann.

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Bei einem Besuch in den USA betonte Lauterbach „Wir brauchen Maßnahmen, das ist klar. Aber das ist auch nicht strittig, wir werden vorbereitet sein.“ Laut des Gesundheitsministers würden die Fallzahlen eklatant steigen, „wenn wir so wie jetzt in den Herbst hineingehen“. Welche Punkte werden aktuell diskutiert? Und wo gibt es noch Uneinigkeit?

Streitpunkt: Isolation und Quarantäne

Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, soll sich nach derzeitiger Regelung unverzüglich in die häusliche Quarantäne begeben.

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Der Chef der „Deutschen Stiftung Patientenschutz“ Eugen Brysch stellte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur unmissverständlich klar: „Die Isolation schützt. Denn so wird verhindert, dass sich andere anstecken“. Der Kassenärzte-Chef Andreas Gassen fordert hingegen eine Aufhebung aller Isolations- und Quarantänepflichten und hat damit eine kontrovers diskutierte Debatte losgetreten.

Isolationspflicht: Wie ist der aktuelle Stand?

Nach derzeitigem Stand müssen sich an Corona Erkrankte für fünf Tage in eine häusliche Quarantäne begeben. Wer im Gesundheitswesen arbeitet und am Virus erkrankt ist, muss vor der Rückkehr zum Arbeitsplatz via Schnell- oder PCR-Test einen negativen Corona-Test vorweisen.

Hatte man nachweislich Kontakt zu einem Corona-Infizierten, sollte man sich unverzüglich in eine fünftägige Isolation begeben. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine dringende Empfehlung, nicht um eine Auflage.

Welche Quarantäne-Regelung ist geplant?

Gassen plädiert dafür, die geltenden Regelungen zur Isolationspflicht komplett aufzuheben. Als Begründung gibt er an, dass aktuell auch Infizierte ohne Symptome zur Isolation verpflichtet würden. Hierdurch „entstehen die Personalengpässe in den Kliniken und anderswo“, sagte der Kassenärzte-Chef gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Stattdessen müsse man zurück zur Normalität: „Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wer sich gesund fühlt, geht zur Arbeit.“

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Auch die FDP teilt diese Ansicht. So plädierte Bundesfinanzminister Christian Lindner für ein hohes Maß an Eigenverantwortung und „gezielte Maßnahmen, die möglichst viel gesellschaftliches Leben garantieren“.

Die deutschen Lehrerverbände sprachen sich hingegen entschieden gegen eine Aufhebung der Isolationspflicht von Corona-Infizierten aus. So sagte Andreas Keller von der „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“ gegenüber des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“: „Die Selbstisolation jetzt aufzugeben käme bei den aktuellen Infektionszahlen einer Durchseuchung gleich.“

Karl Lauterbach sprach sich auf Twitter dafür aus, auch weiterhin an der Isolationspflicht festzuhalten: „Infizierte müssen zu Hause bleiben. Sonst steigen nicht nur die Fallzahlen noch mehr, sondern der Arbeitsplatz selbst wird zum Sicherheitsrisiko.“ Bevor allerdings eine entsprechende Verordnung erlassen werden kann, muss sich der Gesundheitsminister mit den Ländern einigen.

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Streitpunkt: Impfungen

Bei der Frage nach der Impfstoffversorgung kritisierte der Kassenärzte-Chef die Zielsetzung des Gesundheitsministers. Das von Lauterbach genannte Ziel von angeblich 60 Millionen Impfungen im Herbst und Winter, bezeichnete Gassen gegenüber „NOZ“ der als „unrealistisch“.

„Die KBV hat das mal kalkuliert: Bei einem zweiten Booster für alle ab 60, einem ersten Booster für alle Jüngeren und einem üppigen Kontingent für Ungeimpfte [...] kommen wir, großzügig gerechnet, auf rund 30 Millionen Impfungen.“, so der KBV-Chef.

Der Minister wies diese Kritik laut der Nachrichtenagentur „AFP“ allerdings entschieden zurück: „Ich habe nie behauptet, dass wir im Herbst 60 Millionen Menschen impfen müssen.“

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Herbst-Prognose: Wird es genügend Impfstoff geben?

Weil bislang noch nicht abzusehen ist, welche möglichen neuen Corona-Varianten sich im Herbst etablieren, könnte sich die Wahl des richtigen Impfstoffes zu einer wichtigen Kernfrage entwickeln.

Aus diesem Grund habe die Regierung parallel gleich mehrere Impfstoffe bestellt, erklärte der Bundesgesundheitsminister. „Wir haben so eingekauft, dass wir auf jeden Fall den Impfstoff, der dann der beste sein wird, jedem anbieten können.“, so Lauterbach.

Für wen wird ein zweiter Booster empfohlen?

Auch bei der Frage nach der Notwendigkeit einer zweiten Booster-Impfung vertreten Karl Lauterbach und Andreas Gassen unterschiedliche Standpunkte.

Während der Gesundheitsminister auch die unter 60-Jährigen dazu aufruft, sich eine zweite Booster-Impfung verabreichen zu lassen, rät der Kassenärzte-Chef davon ab: „30- oder 40-Jährigen pauschal eine vierte Impfung zu empfehlen, das halte ich für falsch.“ Laut Gassen würden israelische Studien belegen, dass „ein zweiter Booster bei jüngeren Gesunden nicht sinnvoll ist.“

Verhandlungspunkt: Maskenpflicht

Dass FFP2-Masken einen guten Schutz gegen eine Corona-Infektion bieten, gilt mittlerweile als wissenschaftlich erwiesen.

Obwohl die FDP bei der Verordnung von persönlichkeitseinschränkenden Corona-Maßnahmen häufig auf die Bremse tritt, befürwortet Bundesjustizminister Marco Buschmann eine weiterführende Regelung zum Gebrauch von FFP2-Masken. So werde eine „Form der Maskenpflicht in Innenräumen“ laut des 44-jährigen FDP-Politikers im künftigen Schutzkonzept für Innenräume „sicher eine Rolle spielen“.

Streitpunkt: Corona-Tests

Nach jetzigem Stand werden die sogenannten Bürgertests nur noch für bestimmte Personengruppen kostenlos angeboten. Hierzu zählen Kinder bis fünf Jahre, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Schwangere (allerdings nur in den ersten drei Monaten) und Personen, die sich aktuell mit einer infizierten Person einen Haushalt teilen. Möchte man sich (freiwillig) wegen des bevorstehenden Besuchs einer Großveranstaltung testen lassen, muss man aktuell den Eigenanteil von drei Euro übernehmen.

Weil für den Herbst eine neue Corona-Welle befürchtet wird, diskutieren Bund und Länder aktuell, ob Corona-Tests für den Besuch von Großveranstaltungen wieder verpflichtend eingeführt werden sollten.

Der Gesundheitsexperte der Grünen Janosch Dahmen spricht sich für eine solche Regelung aus, da sich auch Geimpfte und Genesene auf solchen Veranstaltungen „infizieren und andere anstecken“ könnten. Kassenärzte-Chef Gassen hält eine Rückkehr zur Testpflicht für Großveranstaltungen allerdings für „eine aberwitzige Rolle rückwärts“. (mit AFP, dpa)

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