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Kritiker fürchten, dass das Gesetz nicht so wirkt, wie es sich Gesundheitsminister Lauterbach erhofft.

© dpa/Annette Riedl

Laute Kritik im Bundesrat: Können die Länder die Cannabis-Freigabe blockieren?

Aus den Bundesländern gibt es Forderungen, den Bundesrat beim geplanten Cannabis-Gesetz stärker zu beteiligen. Doch unter Juristen herrscht Skepsis, ob dies möglich ist.

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause will sich der Bundesrat an diesem Freitag auch mit der geplanten Cannabis-Legalisierung befassen. In mehreren Bundesländern gibt es den Wunsch, der Länderkammer größere Mitspracherechte bei der Hanf-Freigabe einzuräumen. Rechtsexperten sind allerdings skeptisch, ob dies möglich ist.

Als Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im August den zuvor vom Kabinett verabschiedeten Entwurf für die Cannabis-Freigabe vorstellte, hieß es aus seinem Ressort, dass der Bundesrat den Plänen nicht zustimmen müsse. Das Gesetz der Ampelkoalition ist als sogenanntes Einspruchsgesetz geplant. Das heißt, dass der Bundestag einen möglichen Einspruch der Länderkammer zurückweisen kann.

In einer Stellungnahme mehrerer Ausschüsse der Länderkammer wird hingegen empfohlen, das geplante Cannabis-Gesetz für zustimmungspflichtig zu erklären. Bei einem Zustimmungsgesetz hat der Bundesrat eine Vetomöglichkeit.

Ob die Länderkammer den Empfehlungen der Ausschüsse bei der Sitzung an diesem Freitag folgt, ist allerdings offen. Völlig auszuschließen wäre ein entsprechendes Votum allerdings nicht. Denn nicht nur Union-regierte Bundesländer wie Bayern lehnen die Legalisierung ab. Auch Innensenator Andy Grote (SPD) aus dem rot-grün regierten Hamburg sprach sich dafür aus, das Gesetz in ein Zustimmungsgesetz umzuwandeln und so der Länderkammer eine größere Mitsprache zu ermöglichen.

Der Bundesrat kann zwar Kritik üben, aber die Legalisierung nicht stoppen.

Kristine Lütke, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion

Laut der Stellungnahme aus den Bundesrats-Ausschüssen ist die Umwandlung zum Zustimmungsgesetz geboten, weil durch das Cannabis-Gesetz zustimmungsbedürftigen Gesetze geändert würden. So würden durch das Cannabisgesetz Änderungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), im Arzneimittelgesetz (AMG), im Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) und im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vorgenommen, lautet die Begründung.

Doch Juristen sind skeptisch, ob die Länder daraus tatsächlich eine größere Mitsprache ableiten können. Der Verfassungsrechtler Alexander Thiele sagte der „Legal Tribune Online“, er würde bei einem ersten Lesen „nicht von einer Zustimmungsbedürftigkeit“ ausgehen. „Eine fundamentale Veränderung bisheriger zustimmungspflichtiger Gesetze sehe ich bisher nicht“, sagte Thiele weiter.

Ähnlich sieht es auch die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristine Lütke. „Der aktuell vorliegende Cannabis-Gesetzentwurf ist als Einspruchsgesetz geplant – das heißt: Der Bundesrat kann zwar Kritik üben, aber die Legalisierung nicht stoppen“, sagte sie dem Tagesspiegel. „Für mich ist allerdings klar: Wir nehmen die Kritik aus den Ländern ernst und lassen Einschätzungen der Landespolitik in unsere abschließende Beurteilung einfließen“, sagte Lütke weiter.

Trotz der Bedenken aus einigen Ländern sei sie „auch weiterhin fest davon überzeugt, dass wir mit der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken für Erwachsene endlich mehr Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz erreichen“. Deshalb brauche es „diesen dringend notwendigen Paradigmenwechsel in der Cannabis-Politik“, sagte Lütke.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) lehnt die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ab.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) lehnt die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ab.

© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Nach der Stellungnahme des Bundesrates wird im Bundestag über die Cannabis-Legalisierung beraten. Unter anderem ist in dem Entwurf vorgesehen, dass der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren straffrei ist. Zudem soll es künftig erlaubt sein, in den eigenen vier Wänden drei Hanfpflanzen zum Eigenbedarf anzubauen.

Mit der Freigabe sollen nach der Auffassung der Ampelkoalition der Schwarzmarkt eingedämmt und Gesundheitsrisiken verkleinert werden. Doch unter den Union-geführten Ländern macht vor allem Bayern Front gegen die Pläne. Sein Bundesland wolle an diesem Freitag im Bundesrat „einen Plenarantrag stellen, mit dem der Gesetzentwurf vollständig abgelehnt wird“, kündigte der Münchener Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag an.

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