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Abgeordnete nehmen an der 164. Sitzung des Bundestags teil. (Archivbild)

© dpa/Britta Pedersen

Kommt die Grundmandatsklausel zurück?: Grüne erwägen erneute Änderung der umstrittenen Wahlrechtsreform

Die Grünen diskutieren die Streichung der Grundmandatsklausel. Durch die Abschaffung entstehe der Eindruck, man wolle der Opposition schaden, heißt es in internen Gesprächen.

Die Grünen erwägen einem Bericht zufolge, die umstrittene Wahlrechtsreform in einem Punkt noch einmal zu ändern.

Mehrere Vertreter aus Bundesländern mit Grünen-Regierungsbeteiligung hätten in einem internen Gespräch Kritik an der Streichung der Grundmandatsklausel geäußert, berichtete „Zeit Online“ am Dienstag unter Berufung auf Parteikreise. Viele Spitzenpolitiker der Partei auch auf Bundesebene würden diese Ansicht teilen.

Bei der mit den Stimmen der Ampel-Koalition verabschiedeten Wahlrechtsreform wurde die Grundmandatsklausel abgeschafft.

Sie ließ zuvor eine Partei mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewann. Davon hatte unter anderem bei der Bundestagswahl 2021 die Linke profitiert.

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Mit der Streichung sei der Eindruck entstanden, dass die Bundesregierung das Wahlrecht nutze, um der Opposition zu schaden, argumentierte laut „Zeit Online“ der hessische Vizeministerpräsident Tarek Al-Wazir in dem internen Gespräch von Spitzenpolitikern der Grünen aus Bund und Ländern.

In der Partei wird nun dem Bericht zufolge diskutiert, ob man das Gesetz über den Bundesrat vorläufig stoppen könne.

Sorge vor einem Scheitern der gesamten Reform

Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, wäre dafür eine Einspruchsmehrheit notwendig. Danach könnte sich dann der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz befassen.

Laut „Zeit Online“ wurde in parteiinternen Gesprächen allerdings die Sorge geäußert, dass am Ende die gesamte Reform scheitern könne, was unbedingt vermieden werden solle. Deshalb suchten die Grünen nun nach einem Weg, lediglich die Grundmandatsklausel zurückzubringen, ohne das gesamte Gesetz neu aufzuschnüren.

Union und Linke kritisieren Wahlrechtsreform

Die mit den Stimmen der Ampel-Koalition verabschiedete Wahlrechtsreform schreibt die Größe des Bundestags auf 630 Abgeordnete fest. Um dies zu erreichen, erhält die Zweitstimme mehr Gewicht - das kann dazu führen, dass nicht alle Wahlkreisgewinner ins Parlament einziehen.

Hinzu kam gegen Ende des Gesetzgebungsverfahrens die Streichung der Grundmandatsklausel. CDU und CSU kritisieren die Reform ebenso wie die Linke.

Esken schließt Nachbesserungen der Wahlrechtsreform aus

SPD-Chefin Saskia Esken schloss Nachbesserungen vorerst aus. Angesichts der angekündigten Klagen gegen die Gesetzesnovelle müsse erst die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht abgewartet werden, bevor über mögliche Kompromisslösungen gesprochen werden könne, sagte Esken der „Augsburger Allgemeinen“ vom Dienstag.

Die Verantwortung für den Streit über die Wahlrechtsreform sieht die SPD-Vorsitzende bei der CSU.

„Alle bisherigen Versuche, mit einer Wahlrechtsreform die Stimmengewichte gerechter zu verteilen und gleichzeitig den Bundestag zu verkleinern, sind letztlich am Widerstand der CSU gescheitert, die nur bereit ist, Veränderungen zu akzeptieren, die ihre eigene Position stärken“, sagte Esken.

„Es ist deshalb gut, dass die Ampel-Regierung nun die Kraft gefunden hat, eine wirksame Wahlrechtsreform anzugehen“, so die SPD-Politikerin. (AFP)

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