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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

© imago/Chris Emil Janßen

„Grundlage muss wissenschaftliche Evidenz sein“: Lauterbach will Homöopathie als Kassenleistung streichen

Das umstrittene Heilverfahren soll künftig nicht mehr aus Beitragsmitteln finanziert werden. Der Gesundheitsminister beruft sich darauf, dass es „keinen medizinisch belegbaren Nutzen“ gebe.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will im Zuge seiner Krankenkassenreform die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Kassen streichen.

„Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn“, schrieb der SPD-Politiker auf der Online-Plattform X. „Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftliche Evidenz sein.“ Auch den Klimawandel könne man „nicht mit Wünschelruten bekämpfen“.

Wie der „Spiegel“ am Mittwochabend berichtete, verschickte Lauterbachs Ministerium ein Empfehlungspapier an andere Ministerien, in dem dargelegt wird, wo bei der Gesetzlichen Krankenversicherung gespart werden kann.

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Darin heißt es dem Bericht zufolge: „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.“

„Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden“, zitiert das Magazin weiter. Zusatzversicherungen sollen demnach aber weiter möglich sein.

Viel Geld würde offenbar nicht eingespart

Lauterbach hatte bereits im Oktober 2022 gesagt, die Streichung von Homöopathie als Kassenleistung zu erwägen. „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte er damals dem „Spiegel“. Dem Magazin zufolge würden durch die Maßnahme höchstens zehn Millionen Euro eingespart. (dpa)

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