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«Kein Platz für Hass» steht auf dem Plakat eines Demonstranten auf einem Pappschild. Die Zahl der Hassvebrechen hat stark zugenommen.

© dpa/Paul Zinken

Gemeinsamer Appell aller Bundesbeauftragten : So eine Erklärung gab es noch nie

Alle Beauftragten des Bundes, die für Antidiskriminierung und Minderheitenrechte zuständig sind, haben in einer gemeinsamen Erklärung Alarm geschlagen. Sie eint die Sorge über zunehmende Hassverbrechen.

„Hasskriminalität“ – das Thema ist groß und wird immer größer. Nach der Definition des Bundesinnenministeriums handelt es sich bei „Hasskriminalität“ um Straftaten, die durch gruppenbezogene Vorurteile motiviert begangen werden. Im Bereich der „Hasskriminalität“ hat die Zahl der Straftaten nach Angaben des Ministeriums deutlich von 10.501 im Jahr 2021 auf 11.520 in 2022 zugenommen. Das ist ein Anstieg von 9,7 Prozent.

Und der ist so erschreckend, dass sich alle Beauftragten des Bundes, die für Antidiskriminierung und Minderheitenrechte zuständig sind, in Sorge zusammengeschlossen haben. Alle warnen sie unter anderem vor einem Wahlkampf und medialen Debatten, in denen Ressentiments geschürt werden. „Oft geht es dabei gegen Geflüchtete, gegen Juden und Muslime, gegen Sinti und Roma, Frauen, Menschen mit Behinderungen, gegen queere Menschen und andere. Das schadet unserer Demokratie.“

Die Erklärung unterzeichnet haben: die Integrations- und Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung Reem Alabali-Radovan, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, der Antiziganismusbeauftragte Mehmet Daimagüler, der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, die Wehrbeauftragte des Bundestags, Eva Högl, der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein, der Beauftragte für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland, Pascal Kober, der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, die Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik und der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Frank Schwabe.

Sie verlangen gemeinsam von Bund und Ländern: „Das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 unseres Grundgesetzes muss geachtet und gelebt werden. Der Staat steht in der Pflicht, den Schutz vor Diskriminierung durchzusetzen. Menschen in Deutschland dürfen niemals wieder diskriminiert, herabgesetzt oder bedroht werden.“

Eine derartige Erklärung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben.

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