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Aussprache im Bundestag

© REUTERS/ANNEGRET HILSE

Forderung nach neuem Gesetz: Union will Leistungen für Asylbewerber senken

Die Neuordnung von Sozialleistungen für Asylbewerber geht der Union nicht weit genug. Die Leistungen hätten sich zu einem „Migrationsmagneten“ entwickelt, heißt es. Die Regierung winkt ab.

Die Unionsfraktion im Bundestag will eine Senkung von Leistungen an Asylbewerber. Dazu forderte sie am Freitag in Berlin in einem im Bundestag debattierten Antrag von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf.

Die AfD-Fraktion verlangte in einem weiteren Antrag, den Zugang zum Bürgergeld für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige zu begrenzen. Die Anträge wurde nach der Aussprache in Erster Lesung an die Ausschüsse überweisen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Stephan Stracke (CSU) kritisierte, dass sich die Leistungen zu einem „Migrationsmagneten“ entwickelt hätten. Er verlangte eine Neuaufstellung des Asylbewerberleistungsgesetz. Rasha Nasr (SPD), verwies darauf, dass die Ampelkoalition einige der Unionsforderungen bereits erfüllt habe, wie die Verlängerung niedrigerer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 auf 36 Monate. Auch an der verlangten Bezahlkarte werde bereits gearbeitet. Weitergehende Forderungen wies sie zurück.

Die Unionsfraktion forderte demgegenüber in ihrer Vorlage zudem die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und ein Verbot von Rücküberweisungen in Herkunftsländer. Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise möglich ist, soll nach den Vorstellung von CDU und CSU eine Leistungskürzung auf das physische Existenzminimum stattfinden.

Für Geduldete solle es lediglich eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe geben, wenn ein Schutzstatus aus dem EU-Ausland oder einem leicht erreichbaren Drittstaat vorliegt.

AfD will Leistungen für Asylbewerber befristen

Die AfD-Fraktion verlangte, dass volljährige erwerbsfähige Ausländer nur Bürgergeldleistungen erhalten, wenn sie einen fünfjährigen erlaubten Aufenthalt im Inland sowie eine ebenso lange existenzsichernde Erwerbstätigkeit und hinreichend Deutschkenntnisse nachweisen können.

Ausländer aus Drittstaaten sollen zudem eine Niederlassungserlaubnis nachweisen. Die Leistungen sollen nach AfD-Vorstellungen nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für fünf Jahre über das gesamte Erwerbsleben gewährt werden. (KNA)

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