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Abgeordnete nehmen im Bundesrat an einer Sitzung teil.

© dpa/Wolfgang Kumm

Entlastungen für Angehörige: Bundesrat billigt Pflegereform mit Entlastungen für Angehöriger

Die Pflegereform hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen. Unter anderem steigt das Pflegegeld ab 2024 um fünf Prozent.

Die Pflegereform kann in Kraft treten. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das Gesetz, wodurch Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, zum 1. Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld bekommen sollen.

Zur Finanzierung der Gesamtreform soll der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Juli von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen. Die Aufschläge für Kinderlose werden gleichzeitig von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht.

Um die häusliche Pflege zu stärken, steigt das Pflegegeld zum Jahreswechsel um fünf Prozent. Dieses Geld bekommen Pflegebedürftige, die zu Hause ehrenamtlich versorgt werden - in der Regel von Angehörigen. Gleichzeitig werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge um fünf Prozent angehoben.

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Gesetz sieht Entlastungsbudget vor

In dem Gesetz ist zudem ein sogenanntes Entlastungsbudget vorgesehen, um pflegenden Angehörigen Vertretungen zu ermöglichen. Dafür wurde allerdings die ab 2025 ursprünglich geplante Anhebung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von fünf Prozent auf 4,5 Prozent verringert.

Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Der Zuschlag fällt dabei umso höher aus, je länger die Verweildauer im Heim ist.

Ausgeweitet werden soll ab 2024 die Unterstützung für Menschen, die wegen der Pflegebedürftigkeit eines Verwandten vorübergehend nicht arbeiten können. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen.

Die Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung soll Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Für den Fall, dass dies nicht ausreicht, enthält das Gesetz auch eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung zur weiteren Anpassung des Beitragssatzes.

Wer mehrere Kinder hat, soll ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren pro Kind 0,25 Beitragssatzpunkte weniger zahlen. Dies geht auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zurück, kinderreiche Familien zu entlasten. (AFP)

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