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Polizeibeamter mit Migrationshintergrund in Berlin-Kreuzberg: Ein neues Gesetz soll dies fördern.

© Jürgen Blume/imago/epd

Der Irrsinn des Berliner Integrationsgesetzes: Eine deutsche Muslimin namens Gisela Meyer wäre auch bevorzugt

Mehr Repräsentation von Eingewanderten im öffentlichen Dienst: Richtig, aber doch nicht so! Eine Kolumne.

Eine Kolumne von Barbara John

Vor zehn Tagen, am 17. Juni, hat das Abgeordnetenhaus das „Gesetz zur Neuregelung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“ (PartMigG) verabschiedet. Es stammt aus der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, die von Elke Breitenbach geführt wird (Die Linke).

Sie hatte bereits im Januar dieses Jahres angekündigt, dass 35 Prozent der Stellen im öffentlichen Dienst mit Migranten besetzt werden sollten. Diese Zahl entspräche ihrem derzeitigen Anteil an der Berliner Bevölkerung. Das Gesetz verzögerte sich, weil Innensenator Geisel einwandte, die Regelung widerspräche der grundgesetzlich geregelten Gleichheit aller Menschen im Artikel 3 der Verfassung.

Jetzt liegt es vor und es ist im wahrsten Sinne des Wortes nicht zu fassen, welcher Kontrollwahn über die Stadt kommen muss, um mit diesem Gesetz das sinnvolle Ziel einer stärkeren Repräsentation von Eingewanderten in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes erreichen zu wollen.

Eine deutsche Muslimin namens Gisela Meyer wäre auch bevorzugt

Einige Beispiele: Als zu Bevorzugende für eine freie Stelle gelten nicht nur Personen, die nicht als deutsche Staatsangehörige geboren wurden oder die mindestens einen Elternteil haben, auf den das zutrifft (die Definition für Migrationshintergrund). Auch wer keinen Migrationshintergrund hat, aber „rassistisch diskriminiert“ wird, oder wem ein „Migrationshintergrund zugeschrieben“ wird wegen seiner „Sprache, Namen, Herkunft, Nationalität und Religion“, gehört zu den besonders Förderungswürdigen. Das könnte neben den deutschen Sinti auch eine Gisela Meyer aus der deutschsprachigen muslimischen Gemeinschaft sein.

Ebenso aufwendig ist es, überprüfbar nachzuweisen, wie hoch der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund derzeit in allen Verwaltungen ist. Eine riesige Aufgabe, bei der alle Beschäftigten, etwa 120 000 Personen, freiwillig ihren vorhandenen oder fehlenden „Hintergrund“ offenbaren sollen.

Diese Daten werden gebraucht, um festzulegen, wie viele Mitarbeitende nach dem Partizipationsgesetz mindestens noch einzustellen sind. Steigt die Einwanderung oder nimmt der Rassismus zu, können die Zahlen steigen. Und weil sich das alles nicht mit Bordmitteln machen lässt, werden mindestens 40 Stellen in den Senats- und Bezirksverwaltungen geschaffen, im mittleren und höheren Dienst.

Dieses Gesetz ist überambitioniert, will die pluralistische Gesellschaft mit amtlichem Basta – „So geht das jetzt“ – zu einem Gleichheitsverständnis zwingen, das an Orwells Diktum denken lässt: Alle Menschen sind gleich, manche sind gleicher.

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