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Hatte für eine Quote gekämpft und verloren: Arbeits- und Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Die Linke)

© Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Statt der geplanten Migratenquote: Berliner Senat beschließt neues Integrationsgesetz

Am Dienstag wurde das Gesetz zur Förderung von Migranten in der Verwaltung beschlossen. Gegen eine ursprünglich geplante Quote gab es juristische Zweifel.

Der Berliner Senat hat am Dienstag den Gesetzentwurf für das neue Partizipations- und Integrationsgesetz beschlossen. Damit soll der Anteil von Menschen mit ausländischen Wurzeln im öffentlichen Dienst erhöht werden.

In dem Entwurf ist, anders als von Sozial- und Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) geplant, keine Quote festgelegt – die SPD hatte das wegen erheblicher juristischer Bedenken blockiert. Ursprünglich sollten Bewerber mit Migrationshintergrund, bei gleicher Qualifikation solange bevorzugt eingestellt werden bis eine Quote von 35 Prozent erreicht ist. Das hätte dem Anteil von Berlinern mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung entsprochen.

Geplant ist nun durch verbindliche Regelungen bei Stellenausschreibungen mehr Menschen mit Migrationsgeschichte anzuwerben. Dazu sind Förderpläne und Zielvorgaben für alle öffentlichen Stellen geplant. Unter anderem soll es eine freiwillige Erfassung des Migrationshintergrundes geben, um mögliche Erfolge auch messbar zu machen.

Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode, also bis spätestens 26. September 2021, vom Parlament verabschiedet werden. Elke Breitenbach zeigte sich am Dienstag nach der Senatssitzung erfreut über den Kompromiss, weil er helfe, für mehr Vielfalt in der Verwaltung zu sorgen. Sie sagte aber auch: „Ich hätte mich über die Quote gefreut und halte sie für rechtlich machbar.“

Julius Betschka

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