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Richter Jens Maier darf seine Amtsgeschäfte vorerst nicht ausüben.

© Imago/Christian Ditsch

Update

Ehemaliger AfD-Abgeordneter: Gericht untersagt rechtem Richter Maier vorerst Amtsgeschäfte

Jens Maier, der für die AfD im Bundestag saß, darf seine Richtertätigkeit vorübergehend nicht ausüben. Der Fall beschäftigt die sächsische Justiz seit Wochen.

Von einem „Dammbruch“ sprachen manche, als der rechtsextreme Richter Jens Maier Mitte März am Amtsgericht im ostsächsischen Dippoldiswalde seinen Dienst antrat. Doch nun untersagte das Dienstgericht für Richter in Leipzig dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft.

Zur Begründung seiner Entscheidung verwies das Dienstgericht unter anderem auf Maiers öffentliche Äußerungen sowie seine Aktivitäten im Zusammenhang mit dem aufgelösten „Flügel“ in der AfD. Diese Tatsachen, so hieß es, könnten verwertet werden, auch wenn sie in eine Zeit fielen, in der der Richter Bundestagsabgeordneter gewesen sei und seine Rechte und Pflichten aus dem Richterdienstverhältnis geruht hätten. Denn diese Tatsachen erlaubten eine Prognose, ob sich der Richter künftig entsprechend den Anforderungen von Paragraf 39 des Deutschen Richtergesetzes verhalten werde. Der Paragraf besagt, dass sich Richter innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten haben, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.

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Jens Maier stand auch innerhalb der AfD stets ganz rechts. Stolz bezeichnete er sich einst als „kleinen Höcke“, lobte die NPD und erklärte den „Schuldkult“ für beendet – gemeint war die deutsche Erinnerungskultur. Maiers Tätigkeit als Richter in Sachsen sorgte deshalb schon früh für Empörung. 2017 zog Maier dann in den Bundestag ein. Dadurch wurde er nicht weniger radikal, aber seine Tätigkeit als Richter ruhte.

Die öffentliche Entrüstung war groß

Kurz vor Weihnachten beantragte der 60-Jährige, wieder in die sächsische Justiz eingestellt zu werden. Das Justizministerium erklärte zunächst, es erkenne den Rückkehranspruch Maiers an. Zwar nicht an sein früheres Gericht – das Landgericht Dresden – aber an ein Gericht, das das Justizministerium für ihn auswählen wird. 

Glücklich war man mit der Situation aber nicht, die öffentliche Entrüstung war groß. Das sächsische Justizministerium, geführt von der Grünenpolitikerin Katja Meier, beantragte, den Ex-AfD-Abgeordneten in den Ruhestand zu versetzen und stellte einem Eilantrag, ihm vorläufig die Amtsgeschäfte zu untersagen. Darüber hinaus läuft gegen Maier ein Disziplinarverfahren am Landgericht Dresden wegen des Verdachts, Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt zu haben. Auch eine Richteranklage war gegen Maier im Gespräch.

Mit der Entscheidung von diesem Freitag kann Maier nun zumindest vorerst sein Amt als Richter nicht mehr ausüben. Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen, teilte das Leipziger Dienstgericht mit. Die Entscheidung sei zeitlich begrenzt bis zu einer Entscheidung über den zweiten laufenden Antrag, Maier im Interesse der Rechtspflege in den Ruhestand zu versetzen. (mit dpa)

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