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Prozesstag vierundzwanzig im Landgericht Magdeburg gegen den Halle Attentäter Stephan B.

© imago images/Christian Schroedter

Stephan B. und der Judenhass aus dem Kinderzimmer: Die letzten Worte des Attentäters von Halle

Er wollte Juden töten, attackierte die Synagoge von Halle, erschoss zwei Menschen. Warum? Vor dem Urteil versucht das Gericht, Stephan B.s Hass zu ergründen.

Blitzlicht, dicht gedrängte Fotografen, mit Sturmhauben maskierte Wachschützer. Noch einmal eskortieren Beamte den Angeklagten aus einer Seitentür in den Saal C 24 des Landgerichts in Magdeburg. Auf diese Bühne begleiten sie Stephan B. zum letzten Mal, bevor in elf Tagen das Urteil fällt. Nur noch an diesem Tag werden ihm seine zahlreichen Opfer, dazu die vielen Reporter und Justizbeamten zuhören.

An diesem Mittwoch, dem 25. Prozesstag über das Massaker von Halle an der Saale, bekommt Stephan B. das letzte Wort – und er will das nutzen.

Sobald ihm die Vorsitzende Richterin die Gelegenheit gibt, fängt B. mit leichtem Krächzen an, von einem „Schauprozess“ zu reden, in dem das Urteil schon feststehe – er mache sich keine Illusionen darüber, dass er eine lebenslängliche Haftstrafe erhalten werde. Vom Kampf gegen die „globalistisch-jüdische Weltordnung“ halte ihn das nicht ab: „Nach dem Bürgerkrieg werden wir sehen, wer Recht behielt.“

"Dafür soll er nochmal sitzen"

Stephan B. sitzt an seinem Tisch, die Wachmänner in den schusssicheren Westen stehen wie jeden Verhandlungstag neben ihm. B., das haben die vergangenen Monate gezeigt, ist ein Antisemit, der das Töten nicht nur gewollt hat, er hat es wieder und wieder glorifiziert.

Am 9. Oktober 2019 hatte B. „Juden töten“ wollen, so sagte er es in den Vernehmungen, so kündigte er seinen Mordzug durch Halle in einem Livestream im Internet an. An Jom Kippur, dem höchsten Feiertag des Judentums, fuhr B. aus seinem Heimatort Benndorf im Südharz nach Halle an der Saale und versuchte dort in die volle Synagoge einzudringen. Die massive Holztür hielt den Schüssen seiner Waffe stand.

Vor der Synagoge tötete er eine 40 Jahre alte Passantin, mit einem Mietwagen raste er los, stoppte an dem im Hallenser Paulusviertel bekannten „Kiez-Döner“ und erschoss einen 20 Jahre alten Maler, der dort zu Mittag aß. B. feuerte auf die Mitarbeiter des Lokals, auf Polizisten, auf Männer, denen er auf der Flucht begegnete.

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Nach einem Unfall auf der B 91 wurde er in einem geraubten Auto festgenommen. Angeklagt ist B. des zweifachen Mordes, des 68-fachen versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Volksverhetzung. Das Oberlandesgericht Naumburg verhandelt in Magdeburg, weil es in Sachsen-Anhalt nur im dortigen Landgericht einen ausreichend großen Saal gibt.

Er bekommt noch eine Anzeige

Als B. am Mittwoch den Holocaust leugnet, protestieren die Nebenklage-Vertreter. An die Vorsitzende gewandt, fordert ein Anwalt der Opfer des Attentäters lautstark: „Protokollieren Sie das!“ Ein anderer ruft: „Dafür soll er noch mal sitzen!“ Richterin Ursula Mertens wendet sich B. zu: „Holocaust-Leugnung ist ein Straftatbestand, ich habe es Ihnen erklärt.“

Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens unterbricht den Prozess als Stephan B. den Holocaust leugnet
Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens unterbricht den Prozess als Stephan B. den Holocaust leugnet

© dpa

Mertens unterbricht die Sitzung, B. muss mit einer Anzeige rechnen. Onur Özata, der Nebenklageanwalt des von B. beschossenen Mitarbeiters des „Kiez-Döner“, bezeichnete das Verfahren grundsätzlich als sorgfältig und souverän geführt.

Doch woher der Wahn kommt, hinter realem und vermeintlichem Elend „die Juden“ zu vermuten, konnte auch dieser Prozess nicht klären. Am Vortag hatte der Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Halle, Max Privorozki, gesagt, dass aus seiner Sicht weder die von B. frequentieren Neonazi-Seiten im Internet noch die Flüchtlingskrise 2015 die Ursache des Hasses gewesen seien: „Die Quelle des Hasses liegt in der Familie des Attentäters“.

Die Rolle des Elternhauses, sagte Privorozki an die Bundesanwaltschaft gerichtet, sei zu wenig beleuchtet worden. Die Eltern und die Schwester des Angeklagten hatten nicht vor Gericht ausgesagt, also ihr Zeugnisverweigerungsrecht genutzt.

Deutschland hat ein Antisemitismus-Problem

Andere Betroffene verwiesen auf rechtsextreme, zunächst virtuelle Netzwerke, in der sich Männer wie B. mit Gleichgesinnten austauschen können. Und auch darauf, dass der Angeklagte kein Einzeltäter, zumindest kein Einzelfall sei: Deutschland habe ein Antisemitismus-Problem.

Für die meisten Prozessbeobachter – Opfer, die Angehörigen der Getöteten, Reporter, Beamte – ist die Lage ansonsten weitgehend klar: B. war vom ersten Tag an geständig, zeigte keine Reue, rechtfertigte seine Tat mit verschwörungsideologischen Versatzstücken. Im Zentrum stehen dabei immer: Juden. Die Bundesanwaltschaft forderte für B. lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Anwälte der Nebenklage schlossen sich dem an.

Erkan Görgülü, der den Vater von Kevin Schwarze vertritt, jenem jungen Maler, den B. im „Kiez-Döner“ erschoss, sagte über den Angeklagten zu den Richtern: „Bitte sorgen Sie dafür, dass er nie wieder auf freien Fuß kommt.“

Auch Stephan B. hätte ein besseres Leben haben können

Und vielleicht beschrieb Nebenklageanwalt Görgülü den Angeklagten am prägnantesten, als er im Laufe des Prozesses zu Stephan B. sagte, dass der von ihm erschossene Maler, geboren mit einer Behinderung, im Leben gekämpft habe: „Das hätten sie auch gekonnt. Stattdessen saßen Sie in Ihrem Kinderzimmer.“

Mit 27 Jahren lebte B. im Kinderzimmer der mütterlichen Wohnung in Benndorf, gerade 2000 Einwohner. Als Dauernutzer von Internetforen passierte im analogen Leben des Stephan B. wenig. Keine Freunde, kein Sex, kein Job, keine Hobbys.

Im Fokus des Mannes aber: die Juden. Sie macht B. für allerlei Fragen des Weltgeschehens verantwortlich: die Flüchtlingskrise, die Globalisierung, die den Einzelgänger aus dem mitteldeutschen Kinderzimmer verwirrende Gesellschaft.

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B. wächst in kleinbürgerlichen Verhältnissen auf, die Mutter ist Grundschullehrerin, der Vater Elektriker. Eine Halbschwester, ein heute vierjähriger Neffe sind für B. sowas wie Freunde. „Ich war unsportlich, in der Hierarchie ganz unten“, hat B. zu Prozessbeginn gesagt. So sei es auch bei der Bundeswehr gewesen, „ein Außenseiter“.

Die selbstgebauten Waffen versteckte er unter dem Bett

B. begann ein Chemiestudium in Magdeburg, nach einem schweren Darmleiden aber musste er operiert werden. Er erholte sich nur langsam. Nach der OP zog B. in sein altes Kinderzimmer nach Benndorf, brach das Studium ab, versank in der Welt rechtsextremer Internetseiten. In sein Zimmer, das er kaum verließ, durfte auch seine Mutter nicht rein. Unter dem Bett versteckte er die selbstgebauten Waffen.

In den Gerichtsakten wird B. als ein vor dem Rechnerbildschirm radikalisierter „Dorfdepp“ beschrieben. Ein anderer Nebenklägeranwalt nannte ihn so. Und dieser Dorfdepp glaubte zunehmend wirres Zeug, ist aber zurechnungsfähig. Norbert Leygraf, ein erfahrener Gerichtspsychiater, hat Stephan B. eine komplexe Persönlichkeitsstörung mit autistischen Zügen attestiert.

Leygraf zufolge gebe es trotz Defiziten keinen Beweis, dass der Angeklagte unter einer psychiatrischen Krankheit litt. B. sei zwar von seinen Verschwörungs- und Verfolgungsideologien überzeugt: „Aber deren Unsinnigkeit reicht nicht aus, diese als krankhaften Wahn zu sehen.“ Über seine Opfer habe er gesprochen, berichtete Leygraf an einem der vergangenen Prozesstage, als handle es sich um Kollateralschäden.

300.000 Euro stehen für den Prozess bereit

Ein Deutscher, der in Kampfmontur eine Synagoge stürmen will, tötet und dann schießend vor der Polizei flieht – das Attentat von Halle wurde überall in der Welt wahrgenommen. Viele der 51 Gläubigen, die sich damals in der Synagoge trafen, sitzen B. auch an diesem Mittwoch als Nebenkläger gegenüber. Sie kommen aus den USA, Österreich, Polen, der Ukraine. Juden, die B. für das Übel in der Welt verantwortlich machte, hat er vorher nie gesehen.

Der Anschlag auf die Synagoge von Halle schlug fehl. Eine massive Holztür hielt den Schüssen der Waffe des Attentäters stand.
Der Anschlag auf die Synagoge von Halle schlug fehl. Eine massive Holztür hielt den Schüssen der Waffe des Attentäters stand.

© dpa

Das Magdeburger Justizministerium hat mindestens 300.000 Euro für den Prozess bereitgestellt, 43 Nebenkläger werden von 21 Anwälten vertreten, auf Russisch, Polnisch, Ukrainisch, Englisch. Ursula Mertens, die Vorsitzende Richterin, lässt den Prozess als Audiomitschnitt aufzeichnen, für die Forschung. Mertens führt den Prozess strikt, aber freundlich. Von den Nebenklageanwälten wird sie gelobt.

Der Angeklagte hat in den vergangenen Prozesstagen immer wieder leise vor sich gemurmelt, ein paar Notizen gemacht, auch gegrinst. Sein Anwalt, Hans-Dieter Weber, nennt es am Mittwoch „das vielleicht schwierigste Verfahren meiner Laufbahn“, obwohl sein Mandant an seinen Taten „nichts zu beschönigen“ versucht habe.

Ob aber „volle Einsichts- und Steuerungsfähigkeit“ vorliege, sei zweifelhaft – der Lebenslauf des Angeklagten, die soziale Isolation, der Wahn. Auch Verteidiger Weber lobt das Verfahren als fair, hat den Opfern und Hinterbliebenen sein Mitgefühl ausgesprochen. Er sagt: „Das Gericht möge ein gerechtes Urteil fällen.“

Die Tat hat er selbst dokumentiert

Der Angeklagte habe sich geradezu darum bemüht, mit seinen Ausführungen die Argumente für eine nach der Haft noch zu verhängende Sicherungsverwahrung zu liefern. Wohl wahr.

Dass das Verfahren eben kein Schauprozess ist, zeigt sich auch dadurch, dass Richterin Mertens das Leben des Angeklagten ja zu ergründen versuchte. Dass dessen Angehörige sich nicht äußern wollten, dass es im Leben des Stephan B. wenig Menschen gibt, die man hätte befragen können, ist dem Gericht nicht anzulasten.

Und das alles auch noch, wo die Tat doch von B. selbst dokumentiert wurde: Audiovisuell, als Internet-Livestream, aber auch in den Verhören durch Ermittler des Bundeskriminalamts hat B. sich klar zu den Abläufen, den Waffen, den Absichten geäußert.

An einem Verhandlungstag im Sommer erschien die Mutter des Attentäters vor Gericht, ohne sich inhaltlich zu äußern. Kurz nach der Tat hatte sie versucht, sich das Leben zu nehmen, wochenlang wurde sie in einer psychiatrischen Klinik behandelt.

Richterin Mertens hat ihren Abschiedsbrief verlesen lassen: „Dieser Staat hat mich und Stephan so im Stich gelassen. Du weißt, wie sehr ich immer über meine Kräfte gegangen bin, um ihn zu retten.“ Und: „Er wollte nur eins: die Wahrheit. Sie lügen.“ Darunter ist ein durchgestrichener Davidstern auf den Brief gekritzelt worden.

Ihn haben in all den Jahren gut meinende Aufklärer, engagierte Politiker, Autoren, Sozialarbeiter nicht aberziehen können: den Antisemitismus. In einer repräsentativen Umfrage der Anti-Defamation-League aus dem Jahr 2015 zeigten 16 Prozent der befragten Bundesbürger antisemitische Neigungen.

Gegen einen von ihnen, einen besonders perfiden, wird am Montag, den 21. Dezember, ein Urteil gefällt.

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