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Stehen seit Wochen in der Kritik: Klara Geywitz (SPD) und Robert Habeck (Grüne).

© imago/Metodi Popow/IMAGO/M. Popow

Die Ausschüsse und ihr Jein: Der Bundesrat hadert mit dem Heizungsgesetz

Seit Wochen gibt es Streit um das geplante Einbauverbot von Öl- und Gas-Heizungen. Nun haben Gremien des Bundesrats Empfehlungen ausgesprochen. Welche Folgen hat das?

Die Lektüre von Drucksache 170/1/23 des Bundesrats dürfte Robert Habeck nicht gefallen haben. Seit Wochen stehen der grüne Wirtschaftsminister und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) für das geplante Einbau-Verbot von Öl- und Gas-Heizungen ab 2024 in der Kritik. Trotz Einigung im Kabinett läuft die FDP Sturm und will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nochmal aufweichen. Und nun haben auch noch die Ausschüsse des Bundesrats erstmals ihre Änderungswünsche formuliert.

Auf insgesamt 33 Seiten geben gleich fünf Ausschüsse Empfehlungen ab, wie das Gesetz noch einmal verändert werden sollte. Inhaltlich gehen die Wünsche weit auseinander, denn die Ausschüsse spiegeln nicht die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat wider. So besetzen etwa im Umweltausschuss die Grünen 13 von 23 Sitze, im Wohnungsbauausschuss aber nur drei, während die Union dort mit sieben Ministern vertreten ist.

So ist es wohl zu erklären, dass vor allem aus dem Wohnausschuss Empfehlungen kommen, die das Gesetz entschärfen würden. So soll das Gesetz nicht ab 2024, sondern erst ab 2027 gelten. „Für ein umsetzungsorientierteres Vorgehen ist der 1. Januar 2027 realistisch“, heißt es in der Begründung. Angesichts von Lieferengpässen bei Wärmepumpen und des Fachkräftemangels sei dies früher nicht möglich.

Äußerst günstige Annahme zur Preisentwicklung

Zudem sollte im Fall einer Heizungshavarie eine Heizung eingebaut und zehn Jahre laufen dürfen, die nicht zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Bislang sieht das Gesetz vor, nur drei Jahre eine solche Heizung bei einer Havarie einbauen zu dürfen. „Diese Übergangsfrist ist zu kurz und führt im Zweifel zu unwirtschaftlichen Investitionen“, kritisiert der Ausschuss.

Es gibt aber auch allgemeinere Kritikpunkte des Wohn- sowie des Innenausschusses, wie eine „Überlastung von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern und der Vermieterinnen und Vermieter.“ Zudem gehe die Bundesregierung bei ihren Kosten-Nutzen-Rechnungen für Verbraucher „von äußerst günstigen Annahmen in Bezug auf Strompreisentwicklung und Witterungsverlauf“ aus.

Ausnahmen ab 80 oder für alle Rentner?

Auch die Ausnahmeregelungen für Menschen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, soll aufgeweicht werden. Schon FDP-Chef Christian Lindner hatte daran verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. „Maßstab sollte das Einkommen sein“, schlägt nun der Wohnausschuss vor. Sollte man an einer Altersgrenze festhalten, sei es gerechter, das gesetzliche Renteneintrittsalter heranzuziehen.

Gegensätzliche Empfehlungen spricht dagegen der Umweltausschuss aus, dem das Gesetz nicht streng genug ist. Die Länder sollten etwa „weitergehende Beschränkungen an den Betrieb von Heizkesseln stellen“ dürfen, heißt es. So sollen Bundesländer ermächtigt werden, fossile Heizungen schon vor Ende 2044 zu verbieten, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen.

Dieses Gesetz überfordert die Menschen in Deutschland - wer da noch draufsatteln will, hat den Schuss nicht gehört.

Michael Kruse, Energieexperte der FDP.

Zudem will der Umweltausschuss des Bundesrats verhindern, dass Heizungen in Zukunft mit Wasserstoff beheizt werden dürfen. „Der Einsatz von Wasserstoff ist vor dem Hintergrund der Energieeffizienz und sozialverträglicher Wärmepreise im Gebäudewärmebereich nicht sinnvoll“, heißt es in der Begründung. Habecks Wirtschaftsministerium sieht das ähnlich, die FDP fordert dagegen Technologieoffenheit.

Prompt kommt Kritik von der FDP: „Dieses Gesetz überfordert die Menschen in Deutschland - wer da noch draufsatteln will, hat den Schuss nicht gehört“, wettert der energiepolitische Sprecher der Liberalen, Michael Kruse, via „Bild“.

Doch tatsächlich ist es fraglich, wie viele der Forderungen es überhaupt in das Gesetz schaffen. Da das GEG ein Einspruchsgesetz ist, kann die Union das Vorhaben im Bundesrat nicht blockieren. Am 12. Mai wird sich der Bundesrat aber mit den Empfehlungen der Ausschüsse beschäftigen, erst danach wird eine offizielle Stellungnahme an die Ministerien von Habeck und Geywitz übergeben.

Die wollen sich jedoch nicht mehr einmischen: „Das ist jetzt Sache des Parlaments“, teilt eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage mit. Die Fraktionen im Bundestag müssten die Änderungswünsche verhandeln. „Eine weitere Kabinettssitzung erfolgt nicht mehr“, sagte die Sprecherin. Vermutlich wird Robert Habeck Drucksache 170/1/23 gar nicht gelesen haben.

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