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Teil IV der Menschenrechtsserie zum Human Rights Day 2022

© Sophie Peschke/ Montage: Manuel Kostrzynski

Sondertribunal wegen Kriegsverbrechen gefordert: „Die Aggression Russlands darf nicht ungestraft bleiben“

Menschenrechtsserie Teil IV: Olga Vesnianka ist Menschenrechtsaktivistin in der Ukraine. Sie fordert ein Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression.

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Bereits seit 15 Jahren arbeitet Olga Vesnianka als Menschenrechtsaktivistin. Sie engagierte sich zuletzt für Minderheiten wie die Sinti und Roma in der Ukraine, kämpfte gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. Seit dem 24. Februar 2022 hat ihre Arbeit einen neuen Fokus: die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen durch Russland.

Im Angriffskrieg gegen die Ukraine haben Russland und seine Stellvertreter seit Beginn des Konflikts zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen: „Das ist das größte Aggressionsverbrechen seit 1945 und darf nicht ungestraft bleiben“, sagt Vesnianka.

In diesem Konflikt beginne die strafrechtliche Zuständigkeit hinsichtlich des Verbrechens der Aggression und anderer völkerrechtswidriger Verbrechen spätestens mit dem 27. Februar 2014, denn der jetzige Krieg ist eine weitere Eskalation im russisch-ukrainischen Konflikt, der mit der Besatzung der Krim 2014 begann.

Im Video: Menschenrechtsaktivistin Olga Vesnianka fordert Sondertribunal

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„Klaffende Lücke“ in der Architektur der internationalen Gerichtsbarkeit

Die bestehenden Institutionen reichen nach Auffassung von Expertinnen und Experten wie Vesnianka in diesem Fall nicht aus. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag klärt Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord und ermittelt dabei gegen Personen. So eröffnete der dortige Chefankläger bereits kurz nach dem russischen Überfall im Februar ein Ermittlungsverfahren.

Keiner der beiden großen Gerichtshöfe kann jedoch einen Staat zur Rechenschaft ziehen, der einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen einen anderen Staat begonnen hat. Der Völkerrechtler Claus Kreß spricht von einer „klaffenden Lücke“ in der Architektur der internationalen Gerichtsbarkeit. Zudem gebe es kein Gericht, das einen Staat zur Zahlung von Reparationen verpflichten kann. Die ukrainische Regierung wirbt deshalb jetzt für die Schaffung eines Sondertribunals. 

„Ein Sondertribunal rettet die internationale Ordnung“

Vesnianka setzt sich ebenfalls dafür ein. Mit einer Delegation aus der Ukraine ist sie Mitte Dezember in Berlin, trifft andere Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten aus der EU. Sie ist überzeugt: „Diese Initiative rettet die internationale Ordnung, sorgt für Sicherheit in Europa und sichert die Rechtsstaatlichkeit nicht nur in der Ukraine, sondern in ganz Europa.“

Beweise für die Kriegsverbrechen sammeln Menschenrechtsorganisationen wie beispielsweise Human Rights Watch. Deren Direktor Wenzel Michalski erklärt: „Wir werten Foto- und Videoaufnahmen aus, nutzen 3D-Modeling und weisen gezielten Beschuss von Wohngegenden nach.“

Etliche Kriegsverbrechen seien bereits bewiesen: „Russische Soldaten haben Mitglieder der Zivilbevölkerung erschossen und gefoltert. Frauen, alte Männer und Kinder wurden vergewaltigt.“ Weitere Menschen seien eingesperrt und gefoltert worden. „Wir sammeln weiter, um uns ein ganz genaues Bild zu machen, was alles passiert ist“, so Michalski.

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