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Thorsten Frei (CDU) spricht im Bundestag (Archivbild).

© dpa/Soeren Stache

Update

„Darf man der Ampel nicht durchgehen lassen“: Union für Sonderberatungen zu „Heizungsgesetz“

Am Freitag ist die Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes im Bundestag geplant. Ein Antrag auf Verschiebung wurde abgelehnt. Die Union behält sich Sondersitzungen von Ausschüssen vor.

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Die Spitze der Unionsfraktion strebt vor der für Freitag geplanten Verabschiedung des umstrittenen „Heizungsgesetzes“ im Bundestag Sonderberatungen betroffener Ausschüsse an.

Sollte die Ampel-Koalition das Thema auf die Tagesordnung setzen, werde die Union einen Hilfs-Antrag stellen, im Laufe der Woche Sondersitzungen des Energieausschusses und anderer betroffener Ausschüsse einzuberufen, um ein Mindestmaß an Beratung zu gewährleisten, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag in Berlin.

Nach der entsprechenden Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe habe es „nichts gegeben, was man irgendwie Beratung nennen könnte“, kritisierte Frei. Die Karlsruher Richter hätten erklärt, der Bundestag habe nicht nur ein Recht, abzustimmen, sondern auch, zu beraten.

CDU spricht von Respektlosigkeit

Die Koalition bringe nun das exakt gleiche Gesetz ein, wie vor der Sommerpause. Dies sei auch respektlos gegenüber den Bürgern, die Anspruch auf ein ordentliches Verfahren hätten. „Das darf man der Ampel nicht durchgehen lassen“, sagte Frei. Es habe zudem in der Sommerpause keinen Kontakt der Unionsfraktion mit der Regierungskoalition in dieser Frage gegeben.

Frei kündigte an, sollte die Ampel den Gesetzentwurf am Freitag auf die Tagesordnung des Bundestages setzen, werde es von der Unionsfraktion keine Änderungsanträge geben. „Es gibt nichts Richtiges im Falschen“, sagte er.

Man sehe keinen Anlass, „an diesem vermurksten Gesetz etwas mit Änderungsanträgen zu machen“. Vielmehr werde man dann die Entscheidung des Verfassungsgerichts im Hauptverfahren abwarten.

Opposition scheitert mit Antrag zur Verzögerung des Heizungsgesetzes

Die Opposition im Bundestag ist mit einem Antrag gescheitert, eine Entscheidung zum umstrittenen „Heizungsgesetz“ zu verzögern. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP wurde am Dienstag ein Antrag abgelehnt, das Gebäudeenergiegesetz am Freitag nicht auf die Tagesordnung zu setzen.

Die Koalition will das Gesetz dann beschließen. Das Gebäudeenergiegesetz sollte eigentlich Anfang Juli und damit vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition lange Konflikte gegeben. Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen. Das Bundesverfassungsgericht aber stoppte eine Verabschiedung vor der Sommerpause.

Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Die Koalition beschloss dann, dass das Gesetz nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag verabschiedet werden soll.

CDU-Mann Heilmann erwägt, erneut vor dem Verfassungsgericht gegen das Vorgehen der Regierungsparteien zu klagen. Am Dienstagmittag wollte er vor die Presse treten und nähere Einzelheiten nennen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, warf der Koalition Arroganz vor. Zudem sei es guter Brauch, in Haushaltswochen keine Gesetze zu verabschieden. Redner der Koalition wiesen die Vorwürfe zurück. Es habe ausreichend Zeit für Beratungen gegeben. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, sagte, die Bürgerinnen und Bürger und die Firmen wollten nun Klarheit haben. (dpa/AFP)

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