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Der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis soll Erwachsenen künftig erlaubt sein.

© dpa/Fabian Sommer

Länder kritisieren Cannabis-Gesetz: „Werden nicht zählen können, ob jeder Erwachsene nur drei Hanfpflanzen zu Hause hat“

Nach dem Kabinettsbeschluss zur teilweisen Hanf-Freigabe nehmen zahlreiche Bundesländer die Liberalisierung ins Visier – auch jene, in denen die SPD in der Regierung ist.

Als Gesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwoch den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur teilweisen Cannabis-Legalisierung vorstellte, freute er sich über die „gute Zusammenarbeit“ zwischen den insgesamt acht beteiligten Bundesministerien. Dennoch kommt auch aus Lauterbachs eigener Partei, der SPD, Kritik – und zwar auf Ebene der Bundesländer.

Zu den Sozialdemokraten, die Bedenken gegen die geplante Abgabe der Droge in „Cannabis-Clubs“ und die Erlaubnis zum Besitz von maximal 25 Gramm zum Eigenbedarf für Erwachsene äußerten, gehört Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD). Er habe die Sorge, dass die leichtere Verfügbarkeit wieder mehr Menschen an die Droge heranführe, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Auch Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) äußerte die Befürchtung, dass mit der Legalisierung der Konsum deutlich zunimmt.

Der Konsum wird eher sinken, auch weil parallel endlich gezielt Aufklärung erfolgt.

Dirk Heidenblut, SPD-Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik im Bundestag

Die Länder sollen künftig überwachen, ob die Vorschriften etwa für die „Cannabis-Clubs“ eingehalten werden. Der Dresdener Innenminister Armin Schuster (CDU) wies aber darauf hin, dass sächsische Polizeibeamte nicht über die Kapazitäten verfügten, um die Einhaltung von Abstandsregelungen zu Kitas oder Schulen zu überprüfen.

Er könne zudem versichern, „dass wir nicht in der Lage sein werden, zu zählen, ob jeder Erwachsene nur drei Hanfpflanzen zu Hause hat“, sagte Schuster dem ZDF. Laut dem Gesetzentwurf soll es für über 18-Jährige künftig erlaubt sein, maximal drei Cannabispflanzen zu Hause zu kultivieren. Schuster warnte außerdem vor einer Gefährdung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Lauterbach: Länder haben kein Vetorecht

Nach Angaben von Lauterbach ist das Cannabis-Gesetz allerdings im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. „Das Gesetz kann im Bundesrat nicht gestoppt werden“, hatte der Minister gesagt. Eine Mehrheit braucht die Teil-Legalisierung indes in jedem Fall im Bundestag, wo die Beratungen über das Gesetz nach der Sommerpause beginnen werden.

Dirk Heidenblut, der SPD-Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik im Bundestag, geht davon aus, dass Sozialdemokraten, Grüne und FDP das Gesetz gemeinsam durchbringen werden. „Wir nehmen natürlich alle Bedenken ernst und versuchen zu überzeugen. Aber den Prozess wird das nicht aufhalten“, sagte er dem Tagesspiegel.

Den Einwand von Skeptikern wie Thüringens Innenminister Maier, dem zufolge eine Teil-Legalisierung zu einem erhöhten Cannabis-Gebrauch führe, hält Heidenblut für unbegründet. „Offensichtlich verkennen immer noch viele den Zusammenhang von Legalisierung und Konsum, gerade bei Jugendlichen“, sagte er. Derzeit steige gerade unter jungen Menschen der Cannabis-Konsum trotz des geltenden Verbots massiv an, „genau das wollen wir ändern“.

Da für unter 18-Jährige der Besitz und Konsum von Cannabis verboten bleibt und die illegalen Quellen ausgedünnt werden sollen, prognostizierte Heidenblut: „Der Konsum wird eher sinken, auch weil parallel endlich gezielt Aufklärung erfolgt.“

Carmen Wegge, die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, hält das Strafrecht für die Prävention bei Cannabis für ungeeignet.

© dpa/Britta Pedersen

Auch die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, teilt nicht die Bedenken, wonach demnächst ein steigender Konsum von Marihuana und Haschisch zu erwarten ist. „Die Zahlen aus den Ländern, die bereits legalisiert haben, zeigen das Gegenteil“, sagte sie. In den betreffenden Staaten stagniere die Anzahl der konsumierenden Jugendlichen oder sei sogar rückläufig.

„Dies bestätigt uns in der Annahme, dass das Strafrecht nicht dazu geeignet ist, Aufklärungs- und Präventionsarbeit zu leisten“, zeigte sich Wegge überzeugt. Vielmehr müsse diese Aufklärungsarbeit in Schulen und Bildungseinrichtungen stattfinden. „Das war in den letzten Jahrzehnten in Deutschland leider nur unzureichend der Fall. Das Ergebnis ist ein aktuell unzumutbarer Zustand“, kritisierte die SPD-Politikerin.

Der Bund ist laut Wegge bereit, seinen Anteil bei der Präventions- und Aufklärungsarbeit zu leisten. „Wenn die Länder dem ebenfalls nachkommen, bin ich zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren die Zahlen von konsumierenden Jugendlichen deutlich senken werden“, sagte sie.

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