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Auch im Umkreis der „Cannabis-Clubs“ soll das Kiffen nicht erlaubt sein.

© dpa/Hannes P. Albert

Freigabe von Cannabis: Ampel-Gesundheitspolitiker wollen Lockerungen bei Lauterbachs Abstandsregeln

An diesem Mittwoch debattiert der Bundestag über die Cannabis-Freigabe. Fachpolitiker der Ampel sehen mit Blick auf die Regeln für das Kiffen in der Öffentlichkeit noch Nachbesserungsbedarf.

Das Kiffen soll im Umkreis von 200 Metern um Schulen und Kitas verboten sein. So steht es im Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Freigabe von Genusscannabis zum Eigenkonsum, der an diesem Mittwoch in erster Lesung im Bundestag debattiert wird. Doch etliche Gesundheitspolitiker in der Ampel fordern eine Lockerung der Abstandsregeln.

Das Kiffen in der Öffentlichkeit ist ein sensibler Punkt. In der Schweiz, wo in mehreren Städten Pilotprojekte zum Verkauf von Cannabis in Apotheken gestartet wurden, bleibt der Konsum in der Öffentlichkeit beispielsweise in Zürich und Basel verboten.

In eine ganz andere Richtung denkt hingegen Dirk Heidenblut, der SPD-Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik im Bundestag, mit Blick auf die Freigabe von Cannabis zum Eigenkonsum.

Lauterbachs Gesetzentwurf sieht ein Verbot des öffentlichen Konsums von Cannabis in einem Bannkreis von 200 Metern um Schulen, Kinderspielplätze und Kitas vor. Auch in einem Umkreis von 200 Metern um die geplanten „Cannabis-Clubs“ dürfen laut dem Entwurf keine Joints geraucht werden. „Die vorgesehenen Abstandsregelungen sind aus meiner Sicht nicht sinnvoll“, sagte dagegen Heidenblut, dem Tagesspiegel. 

Nach seinen Worten schaffen die geplanten Abstandsregeln „massive Unsicherheiten für Konsumenten und Ordnungskräfte“. „Hier müssen andere Lösungen her“, forderte der SPD-Politiker.

Dabei ist die SPD unter den drei Ampel-Koalitionären diejenige Partei, für die die Cannabis-Freigabe noch am wenigsten ein Herzensprojekt darstellt.

Noch offensiver setzen sich daher FDP und Grüne im Bundestag für eine Lockerung bei den geplanten Regeln fürs Kiffen in der Öffentlichkeit ein.

Guter und effektiver Jugend- und Gesundheitsschutz ist nicht durch komplizierte und nur schwer umsetzbare Abstandsregelungen zu erreichen – im Gegenteil.

Kristine Lütke, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion

Die Abstandsregelungen für Cannabis-Clubs und die Regelungen für den Konsum im öffentlichen Raum würden eher „für mehr Verwirrung und bürokratische Hürden als für Klarheit für Konsumierende und Behörden“ sorgen, kritisierte Kristine Lütke, die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion.

Lauterbach müsse „mit einer praktikablen Lösung im Blick“ seinen Gesetzentwurf nachschärfen, forderte Lütke. „Guter und effektiver Jugend- und Gesundheitsschutz ist nicht durch komplizierte und nur schwer umsetzbare Abstandsregelungen zu erreichen – im Gegenteil“, argumentierte sie.

Die FDP-Politikerin verlangte, dass die Konsum- und Abstandsregeln unter keinen Umständen zu einer Verschlechterung des Status quo für Medizinalcannabispatienten führen dürften. „Hier werden wir uns als FDP-Bundestagsfraktion ganz deutlich für die Rechte von Menschen, die Medizinalcannabis als Medizin benötigen, einsetzen“, kündigte sie an. Die Einnahme von Medizinalcannabis ist derzeit in Deutschland in der Öffentlichkeit möglich.

Änderungsbedarf sehen Gesundheitspolitiker der Ampel außerdem bei den Strafen, die nach Lauterbachs Entwurf bei Verstößen vorgesehen sind. So droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, wenn man mehr als 25 Gramm Cannabis oder mehr als drei lebende Cannabispflanzen besitzt.

Union entschieden gegen Freigabe-Pläne

Die Union lehnt derweil die geplante begrenzte Freigabe von Cannabis komplett ab. Zur ersten Lesung im Bundestag haben CDU und CSU einen Antrag eingebracht, in dem darauf verwiesen wird, dass insbesondere junge Menschen im Alter bis 25 Jahren durch den Konsum von Cannabis besonders gefährdet seien, da bei ihnen die Entwicklung des Gehirns noch nicht abgeschlossen ist.

Die Ampel verfolgt mit der begrenzten Cannabis-Freigabe das Ziel, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und damit auch den Verkauf von Marihuana und Haschisch, das zunehmend toxische Beimengungen aufweist.

Im August hatte das Gesundheitsministerium zudem eine Kampagne unter dem Motto „Legal, aber…“ gestartet. Dabei sollen insbesondere junge Menschen über die Gefahren des Cannabis-Konsums aufgeklärt werden.

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