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Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister von Tübingen

© dpa/Christoph Schmidt

Update

Parteiausschluss erst einmal abgewendet: Boris Palmer lässt Mitgliedschaft bei Grünen vorerst ruhen

Immer wieder eckt der Grüne Boris Palmer mit provokanten Äußerungen bei seiner Partei an. Ein Ausschluss aber ist erst einmal vom Tisch.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer lässt seine Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende des Jahres 2023 ruhen. Nach dem Parteirebell hat auch der baden-württembergische Landesvorstand der Grünen diesem Kompromissvorschlag des Landesschiedsgerichts im Parteiordnungsverfahren zugestimmt. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Sonntag aus Parteikreisen in Stuttgart.

Auf einem Landesparteitag Anfang Mai 2021 hatten die Grünen beschlossen, ein Ausschlussverfahren gegen den wegen seiner Provokationen umstrittenen Tübinger Rathauschef einzuleiten. Im November hatte der Landesvorstand der Grünen den Parteiausschluss des 49-Jährigen dann auch beantragt. Zugleich war damals schon von einem möglichen Kompromiss die Rede, auf den sich die Beteiligten jetzt geeinigt haben.

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Am Samstag schlug das Landesschiedsgericht die zeitlich befristete Lösung vor. Palmer und die Grünen sollen im Jahr 2023 Gespräche darüber aufnehmen, wie der Politiker kontroverse innerparteiliche Meinungen in Zukunft äußern könnte - unter Beachtung der Grundsätze und Ordnung der Partei.

Palmers Anwalt Rezzo Schlauch hatte nach der Anhörung am Samstag gesagt, dass das Schiedsgericht die Verhandlung sehr gut und mit hoher Sachkompetenz geführt habe: „Man kann es sich eigentlich nicht besser, nicht professioneller, nicht seriöser wünschen.“

Das Verfahren ist auch deshalb von Bedeutung, weil im Herbst in Tübingen die Wahl des Oberbürgermeisters ansteht. Palmer will als unabhängiger Kandidat antreten.

Misstöne auch nach dem Kompromiss

Kaum aber ist der Streit zwischen vorerst beigelegt, gibt es schon wieder Verstimmungen. Palmers Anwalt Rezzo Schlauch kritisiert, dass der Grünen-Landesvorstand davon spricht, der gefundene Vergleich sanktioniere das Verhalten Palmers. Das sei „irreführend“, erklärte Schlauch am Sonntag auf Palmers Facebook-Seite. „Das Wesen eines Vergleichs ist es, einen Streit beizulegen, dafür ist Entgegenkommen von beiden Seiten erforderlich“. Palmer stimme zu, seine Mitgliedsrechte bis Ende 2023 ruhen zu lassen. „Er wird also nicht bestraft, sondern trägt seinen Teil dazu bei, den Konflikt zu befrieden“, betonte Schlauch.

Im Gegenzug müsse der Landesvorstand hinnehmen, „dass er mit seinem Ansinnen, meinen Mandanten aus der Partei zu entfernen, gescheitert ist. Boris Palmer bleibt weiterhin Mitglied der Grünen. Das ist der Inhalt des Vergleiches“.

Der Landesvorstand hatte am Sonntag per Pressemitteilung erklärt: „Boris Palmers Verhalten wird aufgrund verschiedener Verstöße gegen Grundsätze und Ordnung der Partei sanktioniert.“ Die Landesvorsitzenden Lena Schwelling und Pascal Haggenmüller wurden mit den Worten zitiert: „Mit der Einigung auf das Vergleichsangebot hat Boris Palmer anerkannt, dass er gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen hat.“ (dpa)

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