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In Deutschland gibt es seit 2014 keine Sperrklausel für Europawahlen mehr (Symbolbild).

© dpa/Michael Kappeler

Bedrohung für Kleinstparteien: Bundestag stimmt für nationale Sperrklausel bei Europawahlen

Ein EU-Beschluss sieht die Einführung nationaler Sperrklauseln für Europawahlen vor. Wie hoch die Hürde ausfallen wird, ist allerdings noch unklar.

Mehrere deutsche Kleinstparteien müssen um ihren Wiedereinzug ins Europaparlament bangen. Der Bundestag stimmte am Donnerstagabend mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit für einen EU-Beschluss, der die Pflicht zur Einführung von nationalen Sperrklauseln bei der Europawahl vorsieht.

Nach Angaben der Ampel-Koalition wird eine solche Regelung in Deutschland allerdings erst zur übernächsten Europawahl im Jahr 2029 eingeführt.

In Deutschland gibt es seit 2014 keine derartige Sperrklausel mehr, weil das Bundesverfassungsgericht damals unter Verweis auf die Chancengleichheit der Parteien die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz gekippt hatte.

Zwei-Prozent-Hürde oder höher?

Deshalb sind derzeit etwa die Piraten, die Tierschutzpartei und die Satirepartei „Die Partei“ trotz Wahlergebnissen zwischen 0,7 und 2,4 Prozent jeweils mit ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten.

Der EU-Beschluss verpflichtet Deutschland jedoch grundsätzlich dazu, eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent einzuführen. Parteien, die diese Marke verfehlen, wären dann künftig nicht mehr im Europäischen Parlament vertreten.

Nach dem Bundestag muss nun auch noch der Bundesrat der Reform mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Über die konkrete Höhe der Sperrklausel ist aber auch damit noch nicht entschieden – hierfür ist ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Europawahlgesetzes notwendig. (dpa)

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