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Michael Ballweg, Initiator der „Querdenken“-Bewegung, spricht 2020 bei einer Protestkundgebung.

© dpa/Christoph Schmidt

Anklage gegen „Querdenken“-Gründer: Staatsanwaltschaft soll Ballweg 9450-fachen Betrug vorwerfen

Die Staatsanwaltschaft legt Ballweg einem Bericht zufolge Geldwäsche und Steuerhinterziehung zur Last. Es gehe um versuchten Betrug in mehr als 9000 Fällen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gründer und Organisator der „Querdenken“-Bewegung, Michael Ballweg, einem Bericht der „Welt am Sonntag“ zufolge versuchten Betrug in mehr als 9000 Fällen vor. Dabei gehe es auch um den Verdacht der Geldwäsche und Steuerhinterziehung jeweils in einem „besonders schweren Fall“, berichtete die „WamS“ unter Berufung auf die am 20. März verfasste Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Demnach soll Ballweg Menschen, die Geld an „Querdenken“ gespendet hatten, getäuscht haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 24. März angekündigt, Anklage gegen Ballweg zu erheben. Aus der 120-seitigen Anklageschrift geht der „WamS“ zufolge unter anderem vor, dass Ballweg binnen zwei Jahren insgesamt rund 1,27 Millionen Euro aus Spenden eingenommen haben soll. In insgesamt 9450 Fällen soll er Spender getäuscht haben.

Demnach soll Ballweg unter anderem gespendetes Geld an seine eigene IT-Firma überwiesen und für sich selbst sowie für den Lohn einer Firmenangestellten verwendet haben, die die Pressearbeit für „Querdenken“ übernommen habe. In der Öffentlichkeit hatte Ballweg indes stets behauptet, ausschließlich ehrenamtlich für „Querdenken“ tätig zu sein und Spendeneinnahmen für Aktivitäten von „Querdenken“ zu verwenden.

Ballweg war Dienstag nach neun Monaten aus der U-Haft entlassen worden

Ballweg bestreitet der „Wams“ zufolge alle Vorwürfe. Die Zeitung zitiert dessen Verteidiger Alexander Christ mit der Aussage, die Staatsanwaltschaft habe Ausgaben für „Querdenken“ in sechsstelliger Höhe nicht berücksichtigt, die Ballweg über seine IT-Firma abgewickelt habe. Ballweg habe für „Querdenken“ mehr ausgegeben, als durch Spenden eingenommen worden sei. Zudem habe keiner der „Schenker“ zugunsten von „Querdenken“ Geld zurückgefordert oder gar Anzeige erstattet.

Das für den Fall zuständige Landgericht Stuttgart muss nun entscheiden, ob es die von der Staatsanwaltschaft gegen Ballweg erhobene Anklage zulässt. Am Dienstag war der 48-Jährige dem das Oberlandesgericht Stuttgart zufolge nach neun Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Demnach hatte sich die Fluchtgefahr Ballwegs verringert.

Ballweg hatte die „Querdenken 711“ genannte Bewegung gegründet, die sich in der Coronavirus-Pandemie zur Keimzelle einer bundesweit aktiven Szene entwickelte. Diese hatte zeitweise erheblichen Zulauf und organisierte Demonstrationen gegen Maßnahmen zur Pandemieeindämmung und die Impfkampagnen. An den Protesten beteiligten sich laut Behörden auch Reichsbürger, Rechtsextremisten und Anhänger von Verschwörungsideologien. (AFP)

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