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Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung.

© imago/IPON

„Seit 2006 gab es keine Verbesserungen“: Ataman macht Vorschläge für Reform des Antidiskriminierungsgesetzes

Die Diskriminierungsbeauftragte des Bundes legte 19 Punkte vor - die Grundlage für die Verbesserung des Gleichbehandlungsgesetzes. Ataman will vor allem Klagen vereinfachen.

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat ihre Vorschläge für eine Reform des Gleichbehandlungsgesetzes vorgelegt. „Deutschland hat eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa“, erklärte Ataman am Mittwoch.

Sie will nun insbesondere

  • einfachere Klagemöglichkeiten für Betroffene von Diskriminierung,
  • die Ausweitung des Gesetzes auf staatliches Handeln des Bundes sowie
  • ein Verbot von diskriminierenden Wohnungsanzeigen durchsetzen.

Auch der Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz soll in das Gesetz aufgenommen werden.

Ataman stellte ein Papier mit 19 Vorschlägen vor, das Grundlage für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sein soll, die von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag angekündigt wurde. Demnach will die Bundesregierung „Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“.

„Seit der Einführung des AGG im Jahr 2006 gab es keine Verbesserungen beim Diskriminierungsschutz“, betonte Ataman. Es sei an der Zeit, dass Deutschland ein Antidiskriminierungsrecht bekomme, das modernen und europäischen Standards entspreche.

Deutschland hat eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa.

Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

Ataman will einerseits die Diskriminierungsgründe erweitern. Neu hinzukommen sollen die Merkmale

  • „Staatsangehörigkeit“,
  • „sozialer Status“ und
  • „familiäre Fürsorgeverantwortung“.

Bei Letzterem geht es insbesondere um Eltern oder pflegende Angehörige, die wegen ihrer Fürsorgetätigkeit Nachteile im Arbeitsmarkt erleben. Daneben will Ataman die Formulierung „aus Gründen der Rasse“ ersetzen durch „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“.

Bisher regelt das AGG nur Diskriminierungen im Arbeitsleben und bei sogenannten Massengeschäften in der Privatwirtschaft - also etwa dem Einkauf im Supermarkt, Restaurantbesuchen oder Pauschalreisen.

Atamann will in der Wirtschaft die Beschränkung auf Massengeschäfte nun streichen und den Geltungsbereich des Gesetzes auf „staatliches Handeln des Bundes“ ausweiten. „Es kann nicht sein, dass an ein Wirtschaftsunternehmen oder an einen Supermarkt höhere Maßstäbe angelegt werden als an Ämter, die Polizei oder die Justiz“, erklärte die Antidiskriminierungsbeauftragte.

Zudem will Ataman die Geltung des Gesetzes bei sexueller Belästigung auf zivilrechtliche Vertragsverhältnisse außerhalb des Arbeitslebens ausweiten. Als Beispiele werden Mietverhältnisse oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio genannt.

Darüber hinaus will Ataman ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände sowie die Antidiskriminierungsstelle selbst schaffen. Zudem plädiert sie „für eine deutliche Verlängerung der Fristen, in denen Menschen Ansprüche wegen Diskriminierungen geltend machen können“. Dieser Zeitraum soll künftig zwölf Monate betragen. Bisher sind es zwei Monate.

Ataman leitete das Papier mit ihren Vorschlägen an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) weiter. Sie gehe davon aus, „dass die dort aufgeführten Punkte maßgeblich für die anstehende Reform sein werden“, erklärte sie. (AFP)

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