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Vor allem auf dem Land ist die Zeitungszustellung ein Verlustgeschäft.

© picture alliance/dpa / Soeren Stache

Zustellförderung für Printprodukte : „Nicht zuständig“

Bundeskanzler Olaf Scholz macht sich für den Erhalt der Pressevielfalt stark. Doch welches Ressort soll das sicherstellen?

Vor einem Monat beendete die „Ostthüringer Zeitung“ aus wirtschaftlichen Gründen in einem Teil ihres Verbreitungsgebietes die Zustellung gedruckter Zeitungen. Ein Novum in der deutschen Zeitungsgeschichte – und ein Weckruf für die gesamte Branche, wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) betonte.

Der Ernst der Lage ist auch der Politik bewusst. Seit Jahren wird über die „Zustellförderung von Printprodukten“ speziell im ländlichen Raum debattiert. Die Pläne waren in der vergangenen Legislaturperiode bereits recht weit entwickelt, kamen jedoch kurz vor der Wahl zum Erliegen. Es geht um Pressevielfalt und die Wächterfunktion der Presse in der Demokratie.

„Wir wollen, dass die flächendeckende Versorgung mit regelmäßig erscheinender Presse gewährleistet bleibt, darauf hat sich die Bundesregierung verständigt“, hatte Bundeskanzler Olaf Scholz die Verleger 2022 beruhigt. Das Bundeswirtschaftsministerium werde eine mögliche Förderung prüfen. Doch dort heißt es nun: nicht zuständig. Und auch Staatsministerin Claudia Roth als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien winkt ab. Die Zuständigkeit werde derzeit innerhalb der Bundesregierung geklärt.

Die Zuständigkeit für eine mögliche Förderung wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geklärt. 

Auskunft der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Trotz deklarierter Nichtzuständigkeit präsentierte das Habeck-Ministerium am vergangenen Freitag eine Studie, die eine Zustellförderung als wirtschaftlich sinnvoll und verfassungskonform ansieht. „Das Gutachten zeigt deutlich, dass eine Förderung der Zustellung nötig und sinnvoll ist. Es macht zugleich konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung. Eindeutiger kann eine Handlungsempfehlung an die Bundesregierung nicht formuliert werden“, erklärte dazu Sigrun Albert, Hauptgeschäftsführerin des BDZV. „Wir bauen darauf, dass Bundeskanzler Olaf Scholz nun sehr schnell über die Zuständigkeit für das Thema in der Bundesregierung entscheidet und dann umgehend die Weichen für die Förderung gestellt werden.“

Doch eine Regelung vor der Sommerpause, wie der BDZV hofft, ist praktisch eher unwahrscheinlich. Das Wirtschaftsministerium verweist darauf, dass der Auftrag für die Studie aus der vergangenen Legislaturperiode stammt. Man mache sich die Ergebnisse weder zu eigen noch plane man weitere Schritte. Bleibt abzuwarten, wann die nächste Publikation dem Vorbild der „Ostthüringer Zeitung“ folgt.

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