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Ein Schild mit dem Logo des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) steht vor dem Gebäude des Fernsehzentrums.

© dpa/Fabian Sommer

Ein Gutachten und seine Folgen : War die Wahl der RBB-Intendantin rechtswidrig?

Ein Gutachten kommt zum Schluss, dass die Wahl der neuen Intendantin Ulrike Demmer vielleicht rechtswidrig war. Der Rundfunkrat vertagt das Thema zwar, die Kritik bleibt indes nicht ohne Wirkung.

Ein Kommentar von Kurt Sagatz

Der Rundfunkrat des RBB hat auf seiner Sitzung am Donnerstag auf eindrucksvolle Weise die Gültigkeit eines zeitlosen juristischen Grundsatzes bewiesen: Wo kein Kläger, da kein Richter – selbst wenn es einen Klagegrund geben könnte. Was ist geschehen? Die Mitarbeitervertreter haben ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es kommt zur Schlussfolgerung, dass die Wahl der neuen Intendantin Ulrike Demmer möglicherweise rechtswidrig war.

Die Frage, welche Lehren man aus den Wahlen ziehen will, gehörte sogar zu den ausgewiesenen Tagesordnungspunkten. Doch es kam anders: Der Rat entschied sich dazu, das Thema erst einmal zu vertagen. Und somit auch, das „aktuell zirkulierende Gutachten“ – wie es Rundfunkratschef Oliver Bürgel nannte – weitgehend zu ignorieren. Zu groß ist offenbar der Wunsch, den Sender nach dem Desaster der Intendantenära von Patricia Schlesinger und der sonderbaren Wahl von Ulrike Demmer, in deren Verlauf alle anderen Bewerber abhanden kamen, zur Ruhe kommen zu lassen.

Wobei es mit der Ruhe nicht besonders weit her ist, schließlich befindet sich der Sender wegen der Novellierung des RBB-Staatsvertrages gerade auf der politischen Agenda. Damit sind sowohl Risiken und Chancen verbunden. Ulrike Demmer, die manchen wegen ihrer früheren Tätigkeit als stellvertretende Regierungssprecher als zu nah an der Politik gilt, nutzte ihren ersten regulären Auftritt im Rundfunkrat, um diesen Verdacht auszuräumen. „Die Staatsferne des RBB ist Kern der Demokratie. Und die werden wir verteidigen“, postulierte sie.

Der Rundfunkrat stößt in das gleiche Horn, wobei Teile davon als Repräsentanten der Politik in Berlin und Brandenburg in das Gremium entsandt wurden. Rundfunkfreiheit und Programmautonomie sind die Stichworte. Der Rat befürchtet, dass einige Änderungsvorschläge im Sinne des Grundgesetzes sogar rechtswidrig sein könnten.

Im Detail geht es auch darum, ob die Politik vorgeben darf, wie groß die Sendestrecken der Regionalberichterstattung sein sollen, wie viele Regionalbüros der RBB in Brandenburg unterhalten soll oder welche Biographien künftige Intendanten mitzubringen haben.

Von rechtswidrigen Vorgängen ist auch in dem Gutachten zu lesen, das in seiner Quintessenz allerdings sogar Teilen der Auftraggeber zu weit geht. Wenn die Kritik an der Wahl und den Räten sowie die geäußerten Zweifel an der Staatsferne der Intendantin dazu führen, dass Senderleitung und Gremien besonders selbstbewusst um die verfassungsgarantierten Rechte kämpfen, wäre das kein schlechtes Ergebnis.

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