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Schockrocker Marilyn Manson.

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MeToo in der Rockmusik: Was sagt uns der Fall Marilyn Manson über den Fall Till Lindemann?

Beide Schockrocker sind mit schweren Anschuldigungen konfrontiert. Marilyn Manson wurde nicht verurteilt, seine Karriere hat aber einen Knick bekommen.

Eine Kolumne von Nadine Lange

Während sich der Fall Till Lindemann weiterentwickelt, erleben viele Beobachter*innen einen Déjà-vu-Effekt. Er rührt vom bisher größten MeToo-Skandal in der US-amerikanischen Rockbranche, dem Fall Marilyn Manson. Zwar unterscheiden sich die Vorgänge stark, aber weil beide Sänger ein ähnliches Provokations- und Schockkonzept haben und sich den Vorwürfen mehrerer Frauen gegenübersehen, die Grenzen ihrer Gewaltfantasien in der Realität überschritten zu haben, drängt sich die Erinnerung derzeit so stark auf.

Im Februar 2021 hatte zunächst die Schauspielerin Evan Rachel Wood davon berichtet, dass Marilyn Manson – bürgerlich: Brian Warner – ihr schwere physische und psychische Gewalt angetan habe, woraufhin sich ihr weitere Ex-Geliebte des Musikers mit ähnlichen Anschuldigungen anschlossen.

Wood war 2006 gerade mal 18-jährig mit dem damals 37-jährigen, verheirateten Manson zusammengekommen, für rund vier Jahre hatten sie eine zwischenzeitlich unterbrochene Beziehung. Darin ist es laut Wood immer wieder zu Misshandlungen durch Manson gekommen, die von aggressivem Geschreie über Schlafentzug bis hin zu Auspeitschungen und Vergewaltigungen reichten.

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Der Sänger wies das alles zurück, sprach von einer einvernehmlichen Beziehung. Es gab Anzeigen, Ermittlungen und Klagen gegen ihn, doch verurteilt wurde er bisher nicht. Ein Grund dafür ist die Verjährungsfrist bei häuslicher Gewalt im kalifornischen Recht (das Paar lebte in L.A.).

Die stark traumatisierte Evan Rachel Wood hat lange gebraucht, um überhaupt über ihre Erlebnisse sprechen zu können. Weil ihr die Problematik der Verjährung bewusst war, strengte sie, noch bevor sie Manson als ihren Peiniger benannte, mit einer Unterstützerinnen-Gruppe eine Gesetzesänderung an – das Ziel waren bis zu zehn statt bis zu drei Jahren Verjährungsfrist. Am Ende erreichte sie fünf – zu kurz für die bisher gegen Marilyn Manson vorgebrachten Beschuldigungen.

So endeten verschiedene Zivilklagen erfolglos, mit einem Vergleich oder wurden sogar fallen gelassen. Es sieht derzeit stark danach aus, als würde der Rocksänger juristisch nicht belangt werden. Allerdings hat er seinen Plattenvertrag und sein Management verloren. Inzwischen gibt es weitere belastende Aussagen gegen ihn, etwa seitens eines einstigen Assistenten. Die Karriere von Marilyn Manson wird definitiv nicht so weitergehen wie vor den Aussagen der Frauen. Dasselbe lässt sich schon jetzt über Rammstein sagen.

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