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Der französische Präsident Emmanuel Macron spricht am Weltfrauentäg in Paris.

© REUTERS/Gonzalo Fuentes

Update

Verabreichung tödlicher Medikamente: Macron will aktive Sterbehilfe ermöglichen

Frankreichs Präsident Macron will im Mai ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe für unheilbar oder lebensbedrohlich Kranke vorlegen. Doch die Ankündigung stößt auf breite Kritik.

Der französische Präsident Emmanuel Macron will aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen in Frankreich ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Mai ins französische Parlament kommen, kündigte Macron in einem Interview der Zeitungen „Libération“ und „La Croix“ (Montagsausgabe) an.

Dem Text zufolge sollen erwachsene, voll zurechnungsfähige Menschen mit einer unheilbaren und kurz- oder mittelfristig lebensbedrohlichen Krankheit, deren Schmerzen sich nicht lindern lassen, um Sterbehilfe bitten können. Nach einer zweitägigen Wartezeit sollten Patientinnen und Patienten innerhalb von zwei Wochen eine Antwort auf ihre Bitte erhalten. Die notwendigen tödlichen Medikamente sollen sie sich, wenn möglich, letztlich selbst verabreichen. Nur wenn Patient:innen selbst dazu nicht mehr in der Lage seien, könne er eine Person seines Vertrauens oder einen Arzt oder eine Ärztin darum bitten. Es solle zudem eine Gewissensklausel für Ärztinnen und Ärzte geben, betonte der Elysée am Montag.

Wenn alle Auflagen erfüllt seien, solle ein „medizinisches Team“ die Bitte eines Patienten beurteilen. Dieses soll mindestens zwei Ärzte oder Ärztinnen umfassen, es können aber auch Pyschologinnen oder Psychologen dabei sein. Zudem solle die Palliativmedizin deutlich stärker gefördert werden als bisher. 

Kritik von Pflegeverbänden und Bischofskonferenz

Sterbehilfe ist in Frankreich ein umstrittenes Thema. Aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, ist verboten. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, ist zulässig.

Unmittelbare Kritik löste Macrons Ankündigung bei Pflegeverbänden und der Bischofskonferenz aus. Die Vorstellungen des Präsidenten seien „weit von den Bedürfnissen der Patienten und dem Alltag des Pflegepersonals entfernt“, betonten mehrere Pflegeverbände am Montag. Der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Eric de Moulins-Beaufort, warnte vor einem Gesetz, das „den Tod als Lösung“ anbiete.

Macron sprach von einem „Gesetz der Brüderlichkeit“. Es handle sich nicht um Beihilfe zum Suizid, betonte er. „Es ermöglicht die Wahl des geringeren Übels, wenn der Tod schon da ist“, fügte er hinzu. Dies bedeute weder ein neues Recht noch eine neue Freiheit, sondern „einen Weg, den es bislang nicht gab“.

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz warf Macron Augenwischerei vor. „Ein Gesetz, das Beihilfe zum Suizid und Sterbehilfe ermöglicht, als ‘Gesetz der Brüderlichkeit’ zu bezeichnen, ist eine Täuschung“ betonte er. „Was wirklich beim Sterben hilft, sind nicht tödliche Substanzen, sondern Zuneigung und Aufmerksamkeit“ fügte er hinzu. Macrons Gesetzesentwurf setze Patienten unter massiven Druck. Es laufe darauf hinaus, dass diese sich „noch mehr als zuvor als nutzlose Belastung für die Gesellschaft fühlen“, sagte er.

Eigentlich hatte Macron einen Aufschlag für einen Gesetzestext zum Lebensende bereits für vergangenen Herbst angekündigt. Vorangegangen war ein langer Prozess mit Bürgerbeteiligung. Ein einberufener Bürgerkonvent hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Auch Frankreichs Ethikrat erklärte eine ethische Anwendung aktiver Sterbehilfe unter bestimmten strengen Voraussetzungen für denkbar. (dpa, AFP)

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