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Demo-Plakate und Skelettpuppen weisen auf eklatante Arbeitsbedingungen im Handel hin auf der DGB-Kundgebung auf dem Heumarkt. Die Veranstaltungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Tag der Arbeit trägt in diesem Jahr das Motto 'Ungebrochen solidarisch'. Köln, 01.05.2023

© action press/Christoph Hardt

Strengere Regeln in der EU: Firmen müssen Gehaltsunterschiede offenlegen

Frauen und Männer bekommen für die gleiche Arbeit oft nicht das gleiche Gehalt. Die EU verschärft jetzt die gesetzlichen Regeln, um den „Gender-Pay-Gap“ zu verkleinern.

Nach dem Europaparlament haben nun auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union strengeren Regeln für mehr Lohntransparenz zugestimmt. So müssen Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig unter anderem einen jährlichen Bericht vorlegen, wie stark sich Löhne von Männern und Frauen unterscheiden, teilten die EU-Staaten Ende April mit.

Auch kleinere Unternehmen sind betroffen. Für sie gelten jedoch weniger strenge Regeln. Sie müssen die erforderlichen Informationen seltener vorlegen. Ihre Berichtsverpflichtungen beginnen zum Teil auch erst in acht statt in vier Jahren. Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten müssen die entsprechenden Angaben nur auf Anfrage ihrer Angestellten vorlegen.

Geheimhaltungsklauseln über das Gehalt sollen künftig ebenfalls verboten sein. Die neue Regelung soll es Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern ermöglichen, Gehälter leichter zu vergleichen und eventuelle Lohnunterschiede aufzudecken.

Laut Angaben des Europäischen Parlaments verdienen Frauen in der EU im Schnitt 13 Prozent weniger als Männer in vergleichbaren Positionen. Der sogenannte Gender Pay Gap, also der geschlechtsspezifische Gehaltsunterschied, habe sich in den vergangenen Jahren nur minimal verkleinert.

Wird bei einem Unternehmen eine Gehaltsdifferenz zwischen Frauen und Männern von fünf Prozent oder mehr festgestellt, soll es eine verpflichtende Untersuchung gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen geben. Verstoßen Arbeitgeber gegen die Pflicht zur gleichen Entlohnung, könnten Arbeitnehmer eine Entschädigung verlangen. (dpa)

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