zum Hauptinhalt
Fahne der Europäischen Union und Justitia.

© Imago/Sascha Steinach

Streit um Justizreform: Polnisches Verfassungsgericht erklärt EU-Zwangsgelder für verfassungswidrig

Weil Polen Anordnungen zu einer Justizreform nicht umsetzte, verhängte die EU Zwangsgelder gegen das Land. Dessen umstrittenes Verfassungsgericht sieht darin einen Verfassungsverstoß.

Das umstrittene polnische Verfassungsgericht hat vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Polen verhängte Zwangsgelder für verfassungswidrig erklärt. Die vom EuGH angeordneten Zwangsgelder wegen der umstrittenen polnischen Justizreform und nicht eingehaltener Umweltauflagen beim Kohle-Abbau „stehen im Widerspruch zur polnischen Verfassung“, urteilte das Gericht am Montag.

Das polnische Verfassungsgericht steht unter dem Einfluss der nationalkonservativen Partei PiS, deren Regierungschef am Montag die Vertrauensfrage im Parlament stellen wollte.

Bei der Parlamentswahl im Oktober war die PiS zwar stärkste Partei geworden, hatte ihre Regierungsmehrheit aber verloren. Drei proeuropäische Parteien der bisherigen Opposition unter Führung von Tusk errangen eine klare Mehrheit von 248 der insgesamt 460 Sitze im Sejm. Trotz der Mehrheitsverhältnisse hatte Präsident Andrzej Duda, der aus den Reihen der PiS stammt, zunächst Morawiecki mit der Regierungsbildung beauftragt und dessen Minister vereidigt. Damit verzögerte sich der Machtwechsel um knapp zwei Monate.(AFP, dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false