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Indi Gregory mit ihren Eltern.

© AFP/-

Hartes Urteil in England: Unheilbar krankes Baby darf nicht zu Hause sterben

Dass es keine lebenserhaltenden Maßnahmen für Indi mehr geben sollte, hatte ein Gericht bereits festgelegt. Nun gab es ein weiteres Urteil gegen den Willen der Eltern.

Ein unheilbar krankes Baby darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht zu Hause sterben. Die lebenserhaltenden Maßnahmen für das acht Monate alte Mädchen müssten in einer Klinik oder einem Hospiz beendet werden, urteilte das Berufungsgericht in London, wie britische Medien am Samstag berichteten.

Das Kind ist an einer sogenannten Mitochondriopathie erkrankt, einer genetischen Erkrankung, die das Nerven- und Muskelsystem betrifft und dem Körper Energie aussaugt.

Zuvor hatte ein Gericht bereits gegen den Willen der Eltern geurteilt, dass die kleine Indi nicht weiter mit lebenserhaltenden Maßnahmen versorgt werden müsse. Nach Auskunft der Ärzte in Nottingham ist die Behandlung zwecklos sowie für das Kind schmerzhaft.

Auch ein Antrag, die kleine Indi zur weiteren Behandlung nach Italien zu bringen, wurde abgelehnt. Vor dem Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg scheiterten die Eltern ebenfalls.

Richter Rupert Jackson sagte, das im Februar geborene Mädchen sei bereits seit Anfang September von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig. Die Behandlung verursache Indi jeden Tag „erhebliche Schmerzen“. Sie zeige keine Interaktion mit ihrer Umwelt.

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder. Vor allem die juristische Debatte um den zwölfjährigen Archie hatte für Aufsehen gesorgt, der sich bei einem häuslichen Unfall schwere Hirnverletzungen zugezogen hatte. Bei dem danach hirntoten Jungen wurden im August 2022 die Geräte abgestellt, nachdem das Oberste Gericht gegen den Willen der Eltern so entschieden hatte.

Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden in Großbritannien oft Richter auf Empfehlung von Medizinern.

Der finanziell stark unter Druck stehende Gesundheitsdienst NHS neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das etwa in Deutschland der Fall wäre. Dort gibt es zuweilen eher Konflikte, wenn Kranke oder Angehörige Geräte aus eigenem Willen abschalten wollen. (dpa)

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