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Good News aus aller Welt: Vier Nachrichten, die uns diese Woche glücklich gemacht haben

Indien will gefährliche Kanalreinigung per Hand beenden, Flussdelfine sollen vor dem Aussterben gerettet werden, Japan kippt Sterilisationspflicht für Transsexuelle und in Paris wird das Busfahren nachts sicherer.

Gericht in Indien ordnet Ende der manuellen Kanalreinigung an

Indiens Oberstes Gericht hat ein Ende der traditionellen Abwasserkanalreinigung per Hand angeordnet. Bei dem gefährlichen Prozedere müssen Arbeiter in tiefe, vollgelaufene Schächte kriechen und eigenhändig angestaute Exkremente entfernen.

Das Gericht wies die indische Regierung nun an, die „unmenschliche Praxis“ in allen Behörden und staatlichen Institutionen schrittweise abzuschaffen, wie der asiatische katholische Pressedienst Ucanews am vergangenen Dienstag berichtete.

Für diese Tätigkeit werden von den Behörden hauptsächlich Dalit eingesetzt, ehemals „Unberührbare“ genannt. Mehr als 240 Millionen Inder gehören der Kaste der Dalit – eine der unteren Kasten Indiens – an, von denen geschätzte neun Prozent Christen sind.

Das Gericht erhöhte den Angaben zufolge auch die zu zahlende Entschädigung bei Todesfällen von Kanalarbeitern: von einer Million auf drei Millionen Rupien, umgerechnet rund 34.000 Euro.

58.000
Menschen in Indien müssen Schätzungen zufolge immer noch Kanäle und Klärgruben per Hand reinigen. Offiziell ist diese Arbeit seit dem Jahr 1993 gesetzlich verboten. Die Regelung wurde aber nie konsequent durchgesetzt.

Die Kanalreinigung per Hand gilt als eine der gefährlichsten Arbeiten in Indien. Die Arbeiter klettern dabei nur mit einem Haltegurt, einem Seil und einem Eimer in die Kanalisation, um diese zu säubern. Die meisten Arbeiter leben mit ihren Familien in ärmlichen Verhältnissen.

Die indische Regierung hatte in den Gerichtsverfahren angegeben, bereits viele Schritte unternommen zu haben, um die manuelle Kanalreinigung zu unterbinden. Offiziell ist diese Arbeit seit dem Jahr 1993 gesetzlich verboten. Die Regelung wurde aber nie konsequent durchgesetzt. Schätzungen zufolge müssen in Indien immer noch mehr als 58.000 Menschen Kanäle und Klärgruben per Hand reinigen. (KNA)

Amazonasdelfin in Brasilien.

© dpa/Jeon Heon-Kyun

Neue Initiative zur Rettung der Flussdelfine in Asien und Südamerika

Neun Länder aus Südamerika und Asien wollen gemeinsam das Aussterben der verbliebenen Flussdelfine verhindern. Vertreter der Staaten unterzeichneten am Dienstag in der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá eine gemeinsame Erklärung zum Schutz dieser Tiere.

Beteiligt sind Bangladesch, Bolivien, Brasilien, Kambodscha, Kolumbien, Ecuador, Indien, Nepal und Venezuela. Auch Pakistan und Peru schlossen sich der Erklärung an, wollten das Dokument aber erst in den kommenden Wochen offiziell unterschreiben.

„Diese Erklärung wird dabei helfen, dass sich die Flussdelfin-Populationen auf der ganzen Welt erholen können, und gibt Hoffnung, dass diese ikonischen Arten trotz der Bedrohung überleben werden“, sagte Stuart Orr von der Naturschutzorganisation WWF.

100
Delfine waren zuletzt mindestens im brasilianischen Amazonasgebiet verendet.

Die beteiligten Länder verständigten sich darauf, die Wasserqualität im Lebensraum der Delfine zu verbessern, Schutzgebiete zu schaffen, gegen Überfischung vorzugehen und die indigenen Gemeinschaften in den betroffenen Regionen in den Schutz der Tiere einzubinden.

Aufgrund von Umweltverschmutzung und Fischerei ist die weltweite Population von Süßwasserdelfinen laut WWF seit den 1980er Jahren um 73 Prozent zurückgegangen. Derzeit leben demnach noch sechs verschiedene Arten in Flüssen wie dem Amazonas und dem Orinoco in Südamerika oder dem Ganges und dem Mekong in Asien. Zuletzt waren im brasilianischen Amazonasgebiet über 100 Delfine verendet. (dpa)

Teilnehmer der Tokioter Pride.

© AFP/YOSHIKAZU TSUNO

Gericht kippt Sterilisationspflicht für Transsexuelle

Das Oberste Gericht Japans hat die gesetzliche Verpflichtung für Transsexuelle, sich einer Sterilisation zu unterziehen, für verfassungswidrig erklärt. Ein Regierungssprecher sagte am Mittwoch laut japanischen Medien, dass „die zuständigen Ministerien die Gerichtsentscheidung prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen werden“.

Menschenrechtler und Organisationen forderten die Regierung auf, die Gesetze zügig an die Entscheidung des Gerichts anzupassen. Zu den 2004 erlassenen gesetzlichen Anforderungen für eine operative Geschlechtsanpassung gehört die Maßgabe, dass Betroffene keine Fortpflanzungsorgane mehr haben dürfen beziehungsweise nur solche, die ihre Funktion dauerhaft verloren haben.

Enttäuscht zeigten sich Betroffenengruppen jedoch über die Vertagung einer Entscheidung über die gesetzliche Verpflichtung für Transfrauen, den Penis operativ entfernen zu lassen.

2014
hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits die Abschaffung der verpflichtenden Sterilisation bei entsprechenden operativen Eingriffen gefordert.

Das Gesetz schreibt vor, dass die Geschlechtsorgane dem Geschlecht entsprechen müssen, das die Person annehmen möchte. Das Oberste Gericht wies eine untergeordnete Instanz an, diese spezielle Anforderung neu zu bewerten.

Nach Angaben des Obersten Gerichts haben in Japan zwischen 2004 und 2022 fast 12.000 Menschen ihr Geschlecht im Familienregister ändern lassen. Bereits 2014 hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Abschaffung der verpflichtenden Sterilisation bei entsprechenden operativen Eingriffen gefordert. (KNA)

Verkehr in Paris.

© picture alliance / dpa/Fredrik Von Erichsen

Pariser Busfahrer halten spontan auch zwischen den Haltestellen

Wer nachts in Paris mit dem Bus unterwegs ist, kann jetzt auch zwischen den vorgesehenen Haltestellen aussteigen. Damit kann man den Nachhauseweg verkürzen oder verhindern, von der Haltestelle aus einen schlecht beleuchteten oder als gefährlich angesehenen Weg zu gehen.

247
Buslinien sollen nach Angaben des öffentlichen Pariser Verkehrsunternehmens „Régie autonome des transports parisiens“ (RATP) von der neuen Regelung betroffen sein und damit in der ganzen Stadt gelten.

Nach Angaben des öffentlichen Pariser Verkehrsunternehmens „Régie autonome des transports parisiens“ (RATP) gilt die Regelung jetzt für sämtliche der 247 Buslinien und damit in der ganzen Stadt. In den Banlieues, den Pariser Vorstädten, gibt es die individuellen Stopps bereits seit 2018. Das Recht auf einen individuellen Halt haben nun alle Pariser:innen ab 22 Uhr.

Die Neuerung dient vor allem dem Ziel, den Nachhauseweg für Frauen sicherer zu machen. Die Fahrgäste sollen vom Stopp auf Wunsch auch dann Gebrauch machen können, wenn sie sich im Bus selbst nicht sicher fühlen oder sogar tätlich angegriffen oder bedrängt werden.

Die Busfahrer:innen sind angehalten, von sich aus eine gut ausgeleuchtete Stelle für einen Halt anzusteuern. Auch in Deutschland gibt es seit mehreren Jahren Städte, in denen Halt auf Wunsch nachts möglich ist.

Sogenannte „Angstorte“ in der Öffentlichkeit sind allerdings weitaus seltener Schauplätze von (sexueller) Gewalt gegen Frauen. Wie eine repräsentative Studie des Bundesfamilienministeriums belegte, sind die eigenen vier Wände in 70 Prozent aller Fälle Tatort.

Andere Wohnungen, der Arbeitsplatz oder weitere Orte, die eigentlich als sicher gelten sollten, folgen. Weniger oft seien es schlecht beleuchtete Straßen und Parks, heißt es in der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen“, die bereits vor zehn Jahren erschien. (Tsp)

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