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Verkehrsstau auf der Brennerautobahn in Richtung Italien zu Beginn der Urlaubszeit.

© IMAGO/penofoto

Brennerroute chronisch überlastet: Italien verklagt Österreich wegen „Transitverboten“

Österreich verhänge am Brenner einseitige „Transitverbote“, beklagt Italiens Verkehrsminister. Zuvor hatte auch schon Bayern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich angeregt.

Im Dauerstreit über die chronisch überlastete Brennerroute zieht Italien jetzt gegen das Nachbarland Österreich vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni beschloss am Montag in Rom, den EU-Partner zu verklagen.

Damit setzt sich Italien insbesondere gegen die umstrittene Blockabfertigung von Lastwagen in Tirol zur Wehr. Auch in Deutschland gibt es gegen die Regelung immer wieder Proteste.

Verkehrsminister Matteo Salvini zufolge ist dies das erste Mal überhaupt, dass Italien gegen einen EU-Partner vor Gericht zieht. Salvini sprach von „Transitverboten“, die die österreichische Regierung einseitig am Brenner verhängt habe.

40
Prozent des gesamten Alpentransits im Güterverkehr entfallen auf die Brennerroute.

Auf der wichtigen Route über die Alpen kommt es immer wieder zu langen Staus. Dies hatte in den vergangenen Jahren auch für viel Streit zwischen Bayern und Tirol gesorgt - bis hin zu Klagedrohungen aus Bayern.

Die Brennerroute A13 (hier: Europabrücke in Tirol gilt als chronisch überlastet.

© imago images / Michael Kristen

2,5 Millionen Lkws nahmen 2023 die Brennerroute

Der Lkw-Verkehr über die Brennerroute hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Nach Angaben des Tiroler Regierungschefs Anton Mattle stieg die Zahl der Lastwagen von 1,1 Millionen im Jahr 2000 auf 2,5 Millionen im vergangenen Jahr.

Damit entfielen auf den Brenner heute 40 Prozent des gesamten Alpentransits im Güterverkehr. Entsprechend haben auch die Belastungen auf und entlang der Route zugenommen.

Nach Italiens Klage: Wie geht es jetzt weiter?

Ein EU-Mitglied kann den EuGH anrufen, wenn es der Auffassung ist, dass ein anderes Mitglied gegen europäisches Recht verstößt. Vor einem Gerichtsverfahren muss allerdings die EU-Kommission damit befasst werden.

Falls die Kommission innerhalb von drei Monaten keine Stellungnahme abgibt, kann auch so geklagt werden. Bayern hatte die Kommission schon wiederholt aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. (dpa)

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