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Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, steht auf der Bühne, nachdem er während einer Wahlkampfveranstaltung gesprochen hat.

© dpa/Charlie Neibergall

Update

Anklage wegen versuchten Wahlbetrugs: Trump will an Gerichtsverhandlung zur Frage seiner Immunität teilnehmen

Der frühere US-Präsident Donald Trump will zur Gerichtsanhörung am Dienstagnachmittag wegen der Anklage zum versuchten Wahlbetrug kommen. Noch immer ist die Frage seiner Immunität ungeklärt.

| Update:

Ex-US-Präsident Donald Trump wird nach eigenen Angaben an diesem Dienstag zur Anhörung eines Berufungsgerichts über die Frage seiner Immunität im Zusammenhang mit einer Anklage wegen versuchten Wahlbetrugs erscheinen. Er werde an der Verhandlung in Washington teilnehmen, schrieb er in der Nacht zu Montag auf der von ihm mitbegründeten Plattform Truth Social. Natürlich habe er als Präsident der USA und Oberbefehlshaber Anspruch auf Immunität gehabt, ergänzte er.

Die Anhörung am Berufungsgericht in der US-Hauptstadt beginnt um 15:30 Uhr (MEZ). Trump dürfte den Termin für einen Wahlkampfauftritt nutzen.

Der 77-Jährige ist in der US-Hauptstadt im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Bevor der Prozess beginnen kann, muss aber die Frage geklärt werden, ob Trump wegen seines Verhaltens nach der Wahl vor drei Jahren auf Bundesebene überhaupt strafrechtlich verfolgt werden kann oder ob er durch seine Immunität als Präsident geschützt ist.

Nach seiner Wahlniederlage 2020 hatte Trump vor der Bestätigung des Wahlergebnisses im Kongress am 6. Januar 2021 seine Anhänger bei einer Rede aufgewiegelt. Anschließend stürmten sie den Parlamentssitz in Washington.

Trumps Anwälte sind der Ansicht, dass der Republikaner nicht rechtlich für Handlungen belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Sie hatten deswegen beantragt, dass die Anklage abgewiesen wird. Die zuständige Richterin in dem Verfahren hatte den Antrag allerdings abgelehnt.

Gegen diese Entscheidung legte Trumps Team wiederum Berufung ein - deshalb ist nun ein Berufungsgericht am Zuge. Wegen des juristischen Gezerres um die Frage der Immunität ist es unwahrscheinlich, dass der Prozess gegen Trump wie geplant im März beginnen kann. (dpa)

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