zum Hauptinhalt
Regenbogen-ICE der Bahn.

© dpa/Annette Riedl

Neutrale Anrede möglich: Bahn macht Formulare beim Ticketkauf diverser

Die Bahn hat bei der Buchung eine Option für eine geschlechtsneutrale Anrede eingeführt. Vorausgegangen waren lange juristische Auseinandersetzungen.

Bei der Bahn ist es jetzt auch möglich, bei der Buchung von Tickets statt „Herr“ oder „Frau“ eine „Neutrale Anrede“ zu wählen. Die Bahn führte das offenbar bereits vor wenigen Tagen mit dem Fahrplanwechsel ein. Zu sehen ist das etwa unter den persönlichen Angaben der Reisenden in der Bahn-App.

Eine Bahn-Sprecherin erklärte am Mittwoch auf Anfrage, Vielfalt und Toleranz seien unverzichtbare Grundpfeiler der Unternehmensidentität der Deutschen Bahn bilden. Ziel sei es, „in unserer Kommunikation alle Menschen anzusprechen, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität“. Schon seit mehreren Jahren würde daher die Ansprache in den verschiedenen Kanälen überarbeitet werden. „Nun konnten wir auch den technisch komplexen Bereich der Online-Buchung auf bahn.de anpassen und unsere Kund:innen können sich künftig neben „Frau“ und „Herr“ auch für eine „neutrale Anrede“ entscheiden.“ Damit würde nun über alle Kanäle hinweg gendergerecht kommuniziert.

Ganz freiwillig ging die Bahn diesen Schritt allerdings nicht. Bereits im April 2022 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Bahn Menschen bei der Nutzung von Angeboten nicht mehr dazu zwingen darf, bei der Anrede zwischen Mann und Frau auszuwählen.

Geklagt gegen die Bahn hatte Promotionsstudent*in René_ Rain Hornstein. Unterstützt wurde Hornstein dabei von der TIN-Rechtshilfe, an die sich trans, inter und nicht-binäre Menschen in rechtlichen Verfahren wenden können. Schon 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass es neben den Optionen Mann und Frau eine dritte Geschlechtsoption geben muss, die inzwischen auch im Personenstandsrecht eingeführt wurde.

Die Bahn hatte die Einführung nach dem Urteil unter anderem durch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof verzögert. Das Unternehmen war damit dagegen vorgegangen, nicht in Revision gehen zu können. Die Beschwerde der Bahn ist immer noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig, laut Hornstein ist nicht abzusehen, wann darüber entschieden wird.

Wegen der langen Vorgeschichte sieht Hornstein die Einführung jetzt allenfalls mit gemischten Gefühlen. Die Bahn habe in dem ganzen Verfahren wiederholt transfeindliche Argumente benutzt und alles versucht, die Einführung einer geschlechtsneutralen Anrede zu verschleppen, erklärte Hornstein auf Anfrage. Die vielen Diversity-Werbeaktionen der Bahn – wie ICEs mit Regenbogenstreifen – seien „mindestens scheinheilig“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false