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Der Wikileaks-Gründer Julian Assange

© Dominic Lipinski/PA Wire/dpa

Keine Auslieferung an die USA: Julian Assange ist gestraft genug

Großbritannien lehnt die Überstellung des Wikileaks-Gründers zu Recht ab - mit einer bemerkenswerten Begründung. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Christoph von Marschall

Zwischen den juristischen Denkpfaden, auf denen Richter zu Urteilen kommen, und dem Rechtsempfinden rechtlicher Laien liegen mitunter Welten. Und doch finden sie in der abschließenden Entscheidung, was denn nun angemessen sei, oft wieder erstaunlich nahe zueinander.

Julian Assange soll nicht an die USA ausgeliefert werden, hat eine britische Richterin entschieden. Die USA hätten zwar ein berechtigtes Interesse, ihn strafrechtlich zu verfolgen.

Denn mit der Veröffentlichung amerikanischer Geheimdossiers zum militärischen wie diplomatischen Vorgehen in internationalen Konflikten vom Irak über den Iran und Saudi-Arabien bis Afghanistan auf der Plattform Wikileaks habe er nicht nur investigativen Journalismus betrieben, der in freiheitlichen Gesellschaften erlaubt ist – ja, geradezu erwünscht, um die Mächtigen zu kontrollieren. Aber …

Mit welchen Argumenten dieses Aber gefüllt werden könnte und sollte, da gingen vor der Anhörung am legendären Londoner Gericht „Old Bailey“ die Meinungen auseinander. Assange ist schon genug gestraft, hätten wohl viele den Satz nach ihrem Bauchgefühl vollendet. Seit mehr als zehn Jahren lebt er wie im Gefängnis, die meiste Zeit davon im Asyl der Botschaft von Ecuador.

Die Richterin hält Assange für psychisch labil

Seine Fans, die ihn als heldenhaften Kämpfer gegen böse Mächte, voran die USA, verehren, hätten es gerne gesehen, wenn die Richterin die Ablehnung damit begründet hätte, dass Assange in den USA die Todesstrafe drohe.

Das ist freilich weit von der Realität. Europäische Staaten liefern, wenn sie es denn überhaupt tun, nur bei Vorliegen einer Garantie aus, dass die Todesstrafe nicht verhängt werden kann.

Die Richterin urteilte, Assange sei psychisch zu labil für eine Auslieferung. Sie nehme die Suizidgefahr ernst. Das ist bemerkenswert.

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Was über den realen Julian Assange in den Jahren ans Licht kam, in denen er eine öffentliche Figur war, taugt nicht für die Saga vom Kampf zwischen guten und bösen Mächten. Er trat als Verfechter einer höheren Moral auf, zeigte aber immer wieder, dass auf seinen moralischen Kompass kein Verlass war.

Sein Heldenepos in Deutschland begann mit einer Lüge: Die Publikation des Bagdad-Videos war nicht die behauptete erstmalige Aufdeckung eines Kriegsverbrechens. Die versehentliche Tötung eines Reuter-Journalisten war zu diesem Zeitpunkt in den USA breit aufgearbeitet; es war bereits ein Buch über den Vorfall erschienen.

Held ohne moralischen Kompass

Sein unbedachter Umgang mit den erbeuteten Dokumenten gefährdete Menschenleben. Sein Verhalten gegenüber weiblichen Fans in Schweden trug ihm Vergewaltigungsvorwürfe ein. Assange und seine Rechtsbeistände haben die Vorwürfe bestritten. Zum Prozess kam es nicht, Assange entzog sich den Ermittlungen, erst durch eine Reise nach Großbritannien - und dort der beantragten Auslieferung an Schweden durch Asyl in der Botschaft von Ecuador. Nils Melzer, Sonderberichterstatter der UN für Folter, spricht nun von konstruierten Beweisen gegen Assange, was wiederum eine der betroffenen Frauen empört.

Mit seinem Auftreten in der Botschaft von Ecuador provozierte Assange den Entzug des Asyls. Und die von ihm veröffentlichten Geheimdokumente enthüllten nicht nur Missetaten der USA, wie er behauptet, sondern ebenso die ihrer Gegner, gerade auch im Irak.

2016 hat Wikileaks durch die Veröffentlichung gehackter Hillary-Clinton-Emails, offenbar in Kooperation mit Russland, zum Wahlsieg Donald Trumps beigetragen. Assange und Trump haben ihre gegenseitigen politischen Sympathien bekundet.

Die reale Welt ist nicht schwarz und weiß, sondern voller Grautöne. Härter, als das Leben es bereits getan hat, muss Julian Assange nicht gestraft werden.

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