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Die Affären beim Rundfunk Berlin-Brandenburg haben die Verschärfung im Medienrecht mitausgelöst.

© dpa/Monika Skolimowska

Stärkung von Transparenz und Compliance: Mehr Kontrolle bei ARD und ZDF

Ministerpräsidenten einigen sich auf vierten Medienänderungsstaatsvertrag

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf einheitliche Regeln zur Stärkung von Transparenz und Kontrolle bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern geeinigt. Der geplante vierte Medienänderungsstaatsvertrag werde nun zur Vorunterrichtung an die Landtage weitergeleitet, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Donnerstag in Mainz mit. Die Reformdiskussion war durch die Affäre beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) befeuert worden, bei der es unter anderem um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung geht.

Wirksames Compliance-Management

Die Neuregelungen sollen für alle Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio gelten. Vorgesehen ist, den Paragrafen 31 des Medienstaatsvertrags mit dem Titel „Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten“ um Unterparagrafen zu Transparenz, Compliance, Gremienaufsicht und Interessenkollision zu ergänzen. Ein wirksames Compliance-Management-System könnte damit verpflichtend werden.

Die Vorsitzende der Rundfunkkommission, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), betonte, dass der von der gesamten Gesellschaft finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk besonderen Anforderungen an Transparenz und Kontrolle unterliege. Mit den nun vorliegenden Regelungen würden dazu einheitlich hohe Standards geschaffen. Der Medienänderungsstaatsvertrag sei zugleich die erste Reaktion der Ländergemeinschaft auf die im vergangenen Sommer bekannt gewordenen Vorkommnisse beim RBB und anderen Rundfunkanstalten, fügte Dreyer hinzu: „Das schnelle Agieren in diesem Punkt zeigt, dass die Länder dem Thema eine hohe Bedeutung beimessen und dass sie handlungsfähig sind.“

Unterzeichnung im Sommer

Die Staatsvertragsnovelle soll im Sommer von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden. Anschließend muss sie von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können.

Als Konsequenz aus den Vorgängen beim RBB hatten die Intendantinnen und Intendanten der ARD im November bereits einen gemeinsamen Compliance-Leitfaden beschlossen. Dieser definiert Mindeststandards, darunter Führungsgrundsätze und einen Verhaltenskodex. (epd)

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