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Das Landgericht Stuttgart hat die SWR-App „Newszone“ kassiert.

© dpa / Marijan Murat/dpa

Keine Ende im App-Streit : Das Gerangel um die Generation z

Der SWR bleibt mit „Newszone“ im Netz und auf TikTok aktiv. Die Südwestdeutschen Zeitungsverleger prüfen nun weitere rechtliche Schritte.

„Taylor Swift: Ist DAS ihr nächstes Album?“, fragt „Newszone“ und findet dafür Hinweise in ihrem neuen Musikvideo zu „Bejeweled“. „30 Gramm Bubatz bald legal?“ ist ein anderes Thema des Newsangebots des Südwestrundfunk (SWR) für junge Nutzer, es geht um die Pläne der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis. Und auch „Schlange steckt in Autobremse fest“ gehört zu den Nachrichten, mit denen der SWR die Generation Z informieren möchte. Seit dem Wochenende ist „Newszone“ jedoch nur noch als Teil des Internet-Angebots von „Das Ding“ verfügbar. Die App wurde vom Landgericht Stuttgart kassiert.

Kai Gniffke, der Intendant des SWR, äußert sich zu solchen Themen gerne selbst. Bereits als „Erster Chefredakteur“ von ARD-aktuell hat er aktuelle Debattenthemen zu „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ aufgegriffen.

„Gniffke bloggt“ heißt eine Rubrik auf SWR.de. Darin kündigte der Senderchef jetzt an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. „Wir sind keine Prozesshuber, aber die Gesellschaft erwartet von uns zu Recht Leistung und Innovation. Ein Medienhaus, das solidarisch finanziert ist, muss den Menschen dort ein Angebot machen, wo sie es erwarten. Das hat nichts mit einer Konkurrenz gegenüber Verlagsangeboten zu tun“, schreibt Gniffke.

Und weiter: Als Staatsbürger bedaure er, „dass diese App zunächst ersatzlos vom Markt verschwindet und damit eine Chance vertan ist, junge Menschen an gesellschaftlich relevanten Themen teilhaben zu lassen“. Für die Generation Z sei eine News-App ein ganz wichtiger Ausspielweg. „Keine gute Idee, genau diesen Weg in einer Situation zu verbauen, in der wir einen gesellschaftlichen Diskurs aller Generationen brauchen, um die großen Herausforderungen unseres Landes zu meistern.“

Dafür kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk nichts.

SWR-Intendant Kai Gniffke über die schwierige Situation der Zeitungsverleger

Dass „Newszone“ den Verlagen das Geschäft ruiniert, lässt Gniffke nicht gelten. Er verstehe die schwierige Situation der Print-Häuser angesichts steigender Papierpreise, explodierender Energiekosten und Mindestlohn. Aber dafür könne der öffentlich-rechtliche Rundfunk nichts. „Selbst wenn wir alle Digitalangebote lassen würden, wäre meiner Meinung nach keine signifikante Erlössteigerung bei Verlagen zu erwarten.“

Das Landgericht geht seiner Entscheidung indes weit über diesen Punkt hinaus. Nach Ansicht des Gerichts ist das Angebot presseähnlich und damit wettbewerbswidrig. Zudem wäre eine gesonderte Genehmigung nötig gewesen, da es sich bei „Newszone“ bei allen Überschneidungen zum Jugendprogramm „Das Ding“ um ein eigenständiges Angebot handelt. Zu „Das Ding“ gibt es überdies eine eigene App.

Der Medienstaatsvertrag regelt das Verfahren

Laut Medienstaatsvertrag sollen sich die öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Online-Angeboten auf „sendungsbegleitende“ Informationsangebote beschränken. „Newszone“ geht nach Ansicht des Gerichts darüber hinaus. Die App sei auch in den Beiträgen, die keinen Sendungsbezug aufweisen, „von stehenden Texten und Bildern dominiert“. Daran würden auch technische Zusatzfunktionen wie das Vorlesen der Texte durch die Sprachausgabe des Mobilgeräts oder die Beteiligung der Nutzer über Emoji- und Abstimmungsbuttons nichts ändern.

Die App ist damit in der alten Form für den SWR nicht zu halten. Dafür waren die Anteile an presseähnlichen Inhalten ohne Sendungsbezug zu groß. „Ein Trost bleibt: Auf der Website von DasDing.de ist Newszone weiterhin für Sie da“, schreibt Gniffke in seinem Blogpost. Auch auf TikTok laufen die „Newszone“-Inhalte weiter. Für den Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger, der die Klage der 16 Verlage begleitet hat, ist das eine eindeutige Umgehung des Urteils, auf die er juristisch reagieren will. „Wir prüfen gerade rechtlich, ob mit diesem Vorgehen ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung des Landgerichts gegeben ist und werden entsprechend reagieren“, so Wolfgang Poppen, Verleger der Badischen Zeitung, als Vertreter einer der 16 klagenden Verlagshäuser.

Noch ist „Newszone“ für Gniffke vor allem ein Thema als SWR-Intendant. Mit dem Jahreswechsel übernimmt er zusätzlich den ARD-Vorsitz. Zwischen der ARD und den Regionalsendern MDR und Radio Bremen auf der einen Seite und dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und einigen Mitgliedsunternehmen auf der anderen läuft derzeit ein Schlichtungsverfahren um andere „presseähnliche“ Konkurrenzangebote.

„Newszone“ ist davon zwar kein Bestandteil. Doch wie beide Seiten mit dem Thema umgehen, gibt bereits jetzt die Richtung vor.

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