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„Daraus kann man ohne Probleme eine ganze Zeitung befüllen“. Die Radio-Bremen-App „buten un binnen“ ist dem „Weser-Kurier“ ein Dorn im Auge

© KWS

Streit um „presseähnliche Angebote“: ARD-Sender und Verlage treffen sich zur Schlichtung

Seit über einem Jahrzehnt wird darüber gestritten, wo bei „presseähnlichen Angeboten“ der Öffentlich-Rechtlichen die Grenze verläuft.

Am Freitag findet eine besondere Premiere statt. Am Vormittag trifft sich Mathias Döpfner, der scheidende Präsident des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), mit Tom Buhrow, dem Interims-Vorsitzenden der ARD.

Begleitet werden sie auf Verlegerseite von Vertretern der „Magdeburger Volksstimme“ und des „Weser-Kuriers“, von der ARD werden zudem MDR-Intendantin Karola Wille und ihre Amtskollegin Yvette Gerner von Radio Bremen zugegen sein. Das Treffen ist der erste Einsatz einer gemeinsamen Schlichtungsstelle von BDZV und ARD, die 2019 eingerichtet wurde.

Der Streit zwischen Verlagen und den ARD-Sendern reicht über ein Jahrzehnt zurück und konnte am Ende erst gerichtlich geklärt werden. Damals hatten die Verleger wegen der „Tagesschau“-App geklagt. Die Verlage hatten moniert, dass der öffentlich-rechtliche Senderverbund ihnen in unlauterer Weise Konkurrenz machte.

„Daraus kann man ohne Probleme eine ganze Zeitung befüllen“.

Dem „Weser-Kurier“ ist die Radio-Bremen-App „buten un binnen“ ein Dorn im Auge

Man einigte sich später auf Eckpfeiler, was den Sender gestattet ist, und wann es sich um „Presseähnliche Angebote“ handelt. Doch über die Grenzziehung herrscht trotz Medienstaatsvertrag weiterhin Uneinigkeit. Mit den Inhalten der „Buten un Binnen“-App von Radio Bremen könne man ohne Probleme eine ganz Zeitung füllen, meint man beim „Weser-Kurier“. Und die „Magdeburger Volksstimme“ klagt darüber, dass der MDR bei weitem nicht nur sendungsbegleitend nachrichtlich tätig ist.

Die Erwartung an das erste Treffen sind eher niedrig angesetzt. Vor allem der Umstand, dass einige Intendanten seit einiger Zeit zwischen regionalen Nachrichten – dafür fühlen sich die ARD-Sender zuständig – und lokalen News – das wird den Verlagen zugestanden – unterschieden wird, gilt Beobachtern als schlechtes Omen. Hoffnungsfroher stimmt die Verleger hingegen, dass anstelle von Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger nun wieder Tom Buhrow die ARD-Geschäfte.

Unterdessen wurde am Donnerstag bekannt, dass sich der juristische Streit um eine App des Südwestrundfunks (SWR) länger hinziehen wird. Ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart sagte am Donnerstag auf Anfrage, dass ein für Montag geplanter Entscheidungstermin abgesagt worden sei. Es werde einen neuen Verhandlungstermin geben. Weiter hieß, offensichtlich gebe es noch Beratungsbedarf mit den Parteien.

Bei dem Streit geht es um die App „Newszone“ des öffentlich-rechtlichen SWR-Programms „Das Ding“. Das Nachrichtenangebot des ARD-Senders richtet sich vor allem an jüngere Leute. Geklagt hatten zahlreiche Verlage im Südwesten. Auch in diesem Fall geht es um die Frage, ob die App zu textlastig gestaltet ist. (mit dpa)

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