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Über die Details des Zwischenberichts zum RBB-Skandal wurden die Mitglieder des Rundfunkrates in einer nicht-öffentlichen Sitzung informiert.

© dpa / Foto: Britta Pedersen/dpa

Die Tücke des Details: Was der Prüfbericht zum RBB-Skandal genau sagt

Weil Ex-Intendantin Schlesinger viele Regeln selbst erließ, konnte sie nicht dagegen verstoßen? Warum der Zwischenbericht so ernüchternd ist.

Über drei Monate ist es her, dass die Compliance-Beauftragte des RBB und der Verwaltungsrat zur Prüfung der seinerzeit ständig neuen Vorwürfe gegen die RBB-Führung – insbesondere gegen die damalige Intendantin Patricia Schlesinger und Ex-Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf – eine externe Anwaltskanzlei beauftragt hatte. Der Rundfunkrat hatte sich dem Prüfungsauftrag angeschlossen.

Bis zu 18 Juristen haben Akten gewälzt, Daten durchstöbert und Gespräche geführt. Die Kosten für die Prüfung sollen bei 500.000 Euro liegen. Am Donnerstag nun wurden im Rundfunkrat im Beisein von Interims-Intendantin Katrin Vernau und Verwaltungsratschefin Dorette König erste Ergebnisse vorgestellt.

Das Zwischenergebnis fällt angesichts der Schwere der Vorwürfe in vielen Punkten ernüchternd aus. „Das klingt jetzt so, als hätte Frau Schlesinger ihre Pflichten verletzt. Es ist jedoch so, dass diese internen Regelungen für die Intendantin nicht bindend sind“, relativierte Anwältin Nina Rossi von der Kanzlei Lutz Abel am Donnerstagabend die Aussagekraft des Zwischenberichts. Viele Regelungen seien von Frau Schlesinger selbst erlassen worden, darum habe sie sich über diese Regelungen auch wieder hinwegsetzen können.

Der Zwischenbericht wurde am Donnerstag in komprimierter Form auch öffentlich gemacht. Die zehnseitige Tischvorlage, die die Mitglieder des Kontrollgremiums erhielten und die dem Tagesspiegel vorliegt, geht jedoch deutlich stärker in die Tiefe. Und lässt erkennen, vor welchen Schwierigkeiten der öffentlich-rechtliche Sender und seine neue Führung steht, einen baldigen Strich unter die Akte Schlesinger zu ziehen.

Sieben Abendessen geprüft, nur ein Treffen konnte „beurteilt“ werden

Das betrifft unter anderem den Bereich der Abendessen in der Privatwohnung von Patricia Schlesinger, die nach ihrer Darstellung dienstlichen Charakter hatten. So ist in der Tischvorlage zu lesen, dass die Ex-Intendantin in „mindestens sieben der geprüften Abendessen“ die internen Vorgaben „in verschiedener Weise missachtet“ habe.

Aber: „Ob Frau Schlesinger bei der Abrechnung der Abendessen gegenüber dem rbb gegen die ihr obliegende Treuepflicht verstoßen hat, konnte nur für ein Abendessen am 16.01.2022 beurteilt werden.“ Dazu habe eine schriftliche Stellungnahme eines Gastes vorgelegen. Schlesinger konnte sich offenbar über vieles ungestraft hinwegsetzen, was ihr in den letzten Monaten vorgeworfen wurde, aber nicht über alles.

Das gilt für die Reise von Patricia Schlesinger und Ehemann Gerhard Spörl nach London zu einem Charity-Event. Hier nimmt der Zwischenbericht eine klare Position ein. Diese „war unserer Einschätzung nach insgesamt nicht dienstlich veranlasst.“ Der Besuch des „Sheriff’s Ball“ sei „aus objektiver Sicht nicht geeignet und geboten zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags des RBB sondern diente dem privaten Vergnügen von Frau Schlesinger“.

Die Kosten für den Ball selbst hatte die ehemalige RBB-Chefin allerdings gar nicht geltend gemacht, dafür aber die Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Überdies habe sie keine prüffähige Hotelrechnung eingereicht und „unzutreffende Angaben gemacht, insbesondere indem sie die Begleitung durch ihren Ehemann (…) verschwiegen hat“.

„Damit haben wir eine Reihe von Verstößen, die vom finanziellen Umfang her eher im unteren Bereich liegen, aber nichtsdestotrotz zu Unrecht eine Bereicherung darstellen“, fasste Rossis Anwaltskollege Henning Abraham das Ergebnis der Untersuchung zu diesem Themenkomplex zusammen.

Beschaffungsordnung war „für sie selbst daher nicht verbindlich“

Beim „Sachverhaltskomplex Dienstwagen“ macht der Zwischenbericht Schlesinger hingegen „in rechtlicher Sicht“ keinen Vorwurf. Die private Nutzung sei ihr ausdrücklich gestattet gewesen. Das galt auch für ihren Ehemann. Dass sie selbst entgegen der Beschaffungsordnung über die Auswahl entschieden habe, kann ihr ebenfalls nicht zur Last gelegt werden, „da auch die Beschaffungsordnung aus dem Kompetenzbereich der Intendantin stammt und für sie selbst daher nicht verbindlich war“.

Der anonyme Hinweis, nach dem Patricia Schlesinger private Umzugskosten über den RBB abrechnete, „hat sich nach unserer Prüfung nicht bestätigt“, geht weiter aus dem Zwischenbericht hervor.

Großen Raum nimmt die Bewertung der Dienstverträge der Ex-Intendantin ein, insbesondere die Rechtmäßigkeit der Gehaltszahlungen wird hinterfragt. Die Kanzlei Lutz Abel findet zwar Anhaltspunkte für Ungereimtheiten. Die wären allerdings dem Verwaltungsrat beziehungsweise dem damaligen Vorsitzenden anzulasten, aber eben nicht Patricia Schlesinger. Jetzt kommt es wohl auf den noch ausstehenden Abschlussbericht an.

Welche Schlüsse zieht Interims-Intendantin Katrin Vernau daraus? Dazu äußerte sie sich später in der RBB-„Abendschau“. „Wir werden schnellstmöglich dafür sorgen, dass die Handlungsempfehlungen der Anwaltskanzlei umgesetzt werden“, versprach Vernau. Einige Schritte sei man bereits gegangen, so habe man in der Internen Revision, „in der einiges nicht gut gelaufen ist“, eine Bestandsaufnahme gemacht. Weitere Bestandteile des Kontrollsystems sollen nachgeschärft werden.

Bei anderen Themen blieb Vernau hingegen eher vage, zum Beispiel bei den Ruhegeldern aber auch mit Blick auf die geschasste Ex-Intendantin Schlesinger. „Wir sind da mitten in einer rechtlichen Auseinandersetzung“.

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