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Eine Person zahlt mit einer Bezahlkarte an einem Terminal.

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Freiheits- und Persönlichkeitsrechte: Bezahlkarte auch für Alkohol und Zigaretten gültig

Dürfen Asylbewerber mit der neuen Bezahlkarte auch Alkohol und Zigaretten kaufen? Nein - fordern CSU-Politiker. Doch die Bundesregierung sieht das anders und verweist auf die Verfassung.

Wenn Asylbewerber statt Bargeld eine Bezahlkarte bekommen, dürfen sie damit nach Ansicht der Bundesregierung auch Alkohol und Zigaretten kaufen. Ein Verbot, wie es etwa die CSU fordert, sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag) aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des CSU-Gesundheitspolitikers Stephan Pilsinger.

Ein Verbot wäre demnach nur möglich, wenn sämtliche beabsichtigte und tatsächlich getätigte Ausgaben von den zuständigen Behörden geprüft würden: „Ein solches Vorgehen wäre vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte weder zulässig, noch wäre dies im Hinblick auf Personalressourcen vertretbar.“ Aufgrund des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes müsste ein Verbot im Übrigen dann auch für alle anderen sozialen Mindestsicherungssysteme gelten, heißt es in der Antwort weiter.

Wer monatlich für mehr als 200 Euro Taschengeld rauchen und saufen will, der soll dafür arbeiten gehen und das Geld selbst verdienen.

CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger

„Die Leistungsberechtigten können daher auch nach der derzeit beabsichtigten Anpassung der Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz eigenverantwortlich über die konkrete Verwendung der ihnen für den Grundbedarf zur Verfügung stehenden Leistungen entscheiden“, kündigte das Ministerium an.

Einschränkungen für die Verwendung des Guthabens hatte beispielsweise Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gefordert. Konkret wolle er den Kauf von Alkohol ausschließen. Auch CSU-Gesundheitspolitiker Pilsinger bekräftigte ein derartiges Vorgehen: „Ich bin der Überzeugung, dass die geplante Bezahlkarte bundesweit einheitlich für Alkohol, Zigaretten und Glücksspiel gesperrt werden sollte.“ Zigaretten und Alkohol auf Kosten der deutschen Steuerzahler sei „komplett daneben“, fügte er hinzu: „Wer monatlich für mehr als 200 Euro Taschengeld rauchen und saufen will, der soll dafür arbeiten gehen und das Geld selbst verdienen.“

Bund und Länder hatten sich im November darauf verständigt, dass Asylbewerber zumindest einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen und damit bargeldlos bezahlen können. Die bundesweite Einführung soll unter anderem verhindern, dass Migranten Bargeld in ihre Heimatländer schicken. Viele Details sind aber noch offen.

Asylbewerber werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen vornehmlich mit Sachleistungen versorgt, erhalten darüber hinaus aber einen Betrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Er beträgt bundesweit einheitlich 185 Euro pro Monat für alleinstehende Erwachsene. (KNA)

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